Für die Integration von neuangekommenen Flüchtlingen ist in erster Linie der Aufnahmestaat zuständig. Dabei sind die Staaten – so auch die Schweiz und Liechtenstein – an internationale Vorgaben gebunden. Wichtig ist hier vor allem die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die detailliert regelt, welche Rechte ein Flüchtling im Aufenthaltsstaat hat. Ausserdem verpflichtet sie die Vertragsstaaten, die „Eingliederung und Einbürgerung der Flüchtlinge“ soweit wie möglich zu erleichtern (Art. 34 GFK).

Um die Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu intensivieren, haben Bund und Kantone im Jahr 2019 die „Integrationsagenda Schweiz“ eingeführt. Die Kantone bauen infolgedessen Integrationsleistungen aus und verstärken bisherige Massnahmen.

 

Was macht UNHCR?

UNHCR setzt sich dafür ein, dass Flüchtlinge und Staatenlose mit Bleiberecht am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben in der Schweiz teilnehmen. Wir sind überzeugt, dass der gleichberechtigte Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen die Grundlage für die Integration in der Schweiz ist.

Wir tun dies unter anderem, indem wir

  • partizipative Ansätze in- und ausserhalb von UNHCR fördern, damit Flüchtlinge mitbestimmen und ihre Zukunft selbstbestimmt in die Hand nehmen können;  
  • positive Entwicklungen anregen und verstärken, unter anderem durch
    • die Verbreitung von guten Beispielen;
    • die Initiierung von Pilotprojekten;
  • uns für (gesetzliche) Rahmenbedingungen einsetzen, die die Integration von Flüchtlingen fördern. Insbesondere empfiehlt UNHCR
    • eine am Flüchtlingsbegriff der Genfer Flüchtlingskonvention orientierte Gewährung von Asyl und die Einführung eines subsidären Schutzstatus, um Schutzbedürftigen durch einen stabilen Status echte Integrationsperspektiven anzubieten;
    • die Möglichkeit für alle Schutzbedürftigen, mit ihrer Familie in der Schweiz zu leben;
    • eine Integration, die möglichst früh einsetzt. Ein frühzeitiger Spracherwerb sowie der Zugang zu einer Erwerbstätigkeit sind Schlüssel zur Integration;
    • die Abschaffung gesetzlicher und praktischer Hürden für die Integration (Möglichkeit des Kantonswechsels, Einschränkung des administrativen Aufwandes zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, würdevolle Unterbringung, die Zugang zu Bildung und Arbeit faktisch ermöglicht usw.);
    • die Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse von Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen sowie von allen weiteren Personen mit besonderen Bedürfnissen im Integrationsprozess.

Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in der Schweiz

In der Schweiz teilen sich Bund und Kantone die Zuständigkeit im Bereich Integration. Der Bund zahlt den Kantonen für jeden anerkannten Flüchtling und jede vorläufig aufgenommene Person eine einmalige Integrationspauschale. Da die Kantone für die Umsetzung verantwortlich sind, bestimmen deren Integrations- und Sozialhilfegesetze sowie Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen über die Ausgestaltung des Integrationsbereichs.

Infolgedessen sind die Zuständigkeiten, das Integrationsangebot und die Betreuung von Kanton zu Kanton unterschiedlich, namentlich individuelle und professionelle Begleitung, Sprachunterricht, Bildungsangebote, Arbeitsmarktintegration und soziale Integration. Durch die Verabschiedung der Integrationsagenda im April 2018 wurde die Verdreifachung der Integrationspauschale des Bundes festgelegt. Dies ermöglicht eine frühzeitige und intensivierte Integrationsförderung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen. Die Kantone stehen nun in der Pflicht, die Integrationsleistungen auszubauen und bisherige Massnahmen zu verstärken.

UNHCR begrüsst die neue Integrationsagenda, da sie durch eine frühzeitige und intensivierte Integrationsförderung Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen bessere Zukunftsperspektiven ermöglicht.


 

UNHCR Dokumente zur Integration – Schweiz

UNHCR-Stellungnahme

Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) und zur Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)

Studie Arbeitsmarktintegration

Der vorliegende Bericht, der auf einem Projekt mit der Hochschule Luzern basiert, bietet einen Einblick in die Thematik aus der Perspektive der Betroffenen

Fazit und Empfehlungen der Studie Arbeitsmarktintegration

In diesem Dokument finden Sie das Fazit und Empfehlungen, die aus der Studie Arbeitsmarktintegration hervorgegangen sind

Weitere Informationen zur Integration

Integrationsagenda Schweiz

Auf der offiziellen Webseite des SEM finden Sie eine Übersicht mit weiteren Links zur Integrationsagenda Schweiz

Kantonale Integrationsprogramme

Seit 1. Januar 2014 verfügt jeder Kanton über ein kantonales Integrationsprogramm (KIP), in dem alle Massnahmen der spezifischen Integrationsförderung gebündelt werden

Faktenblatt: Die Integrationsagenda kurz erklärt

In diesem Dokument finden Sie die wichtigsten Ziele und Inhalte der Integrationsagenda kurz erklärt