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Unterstützungs- und Integrationsangebote sollten an längerfristigen Aufenthalt in Österreich angepasst werden
Seit Ausbruch des Kriegs in der Ukraine hat Österreich rund 90.000 Flüchtlinge aufgenommen und ihnen auf Basis der EU-Richtlinie zum vorübergehenden Schutz rasch Unterstützung und Schutz gewährt. Mittlerweile wurde EU-weit beschlossen, dass der Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine automatisch ein weiteres Jahr verlängert und mindestens bis 4. März 2024 gelten wird.
Angesichts des leider nicht absehbaren Kriegsendes hat das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR nun Empfehlungen an österreichische Entscheidungsträger*innen formuliert, die auf einen längerfristigen Aufenthalt der Flüchtlinge aus der Ukraine in Österreich abzielen.
„Das offizielle Österreich wie auch die Zivilgesellschaft haben mit Flüchtlingen aus der Ukraine enorme Solidarität bewiesen und sie rasch und unbürokratisch aufgenommen. Für einen längeren Aufenthalt der Flüchtlinge und ihre bestmögliche Integration in Österreich braucht es nun aber in manchen Bereichen eine System-Umstellung“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.
Eine zentrale Empfehlung von UNHCR ist daher, Geflüchteten den Zugang zum Arbeitsmarkt noch weiter zu erleichtern. Dazu beitragen würde einerseits, Flüchtlinge aus der Ukraine – wie dies auch in den meisten anderen EU-Staaten oder für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte in Österreich der Fall ist – vom Erfordernis einer Beschäftigungsbewilligung auszunehmen.
Zusätzlich sollte die Anerkennung der durchwegs hohen Bildungsabschlüsse in Österreich verstärkt gefördert werden. Die rasche Ausstellung von neuen Karten für Vertriebene würde zudem potenziellen Arbeitgeber*innen mehr Sicherheit vermitteln und die Chancen auf einen Job erhöhen. UNHCR empfiehlt auch, bereits jetzt erste Überlegungen für längerfristige Aufenthaltsberechtigungen anzustellen, was zum Beispiel für junge Menschen den Zugang zur Lehre erleichtern würde.
Um eine längerfristige Integration zu unterstützen sei laut UNHCR auch der Zugang zur österreichischen Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung ein wichtiges Element. Aktuell sind Flüchtlinge aus der Ukraine im sogenannten Grundversorgungs-System, das für kurze Aufenthalte konzipiert und hauptsächlich für Asylsuchende gedacht ist. Somit fehlen auch Schnittstellen zum Arbeitsmarktservice, wie sie bei der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung vorgesehen sind. Zudem ist ein menschwürdiges Überleben mit den Leistungen der Grundversorgung (z.B. max. rund 440 Euro für eine erwachsene alleinstehende Person) ohne Hilfe der Zivilgesellschaft kaum möglich.
Weitere wichtige Bereiche der UNHCR-Empfehlungen betreffen den vollen Zugang zu Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten von Geflüchteten aus der Ukraine, eine inklusivere Anwendung der Vertriebenen-Verordnung sowie den Zugang zu Wohnraum und Mobilität.
Die Empfehlungen im Detail finden Sie hier.
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