UNHCR will sicherstellen, dass die Menschenrechte von Flüchtlingen respektiert werden, dass Menschen ihr Recht in anderen Staaten um Asyl zu suchen ausüben können und dass kein Flüchtling zur Rückkehr in ein Land gezwungen wird, wo sie oder er Verfolgung oder andere schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen befürchten muss.
In vielen Ländern beobachtet UNHCR die Gesetzeslage und arbeitet daran, dass internationale Vereinbarungen, die Flüchtlinge betreffen, eingehalten werden. Überdies versorgt UNHCR die Betroffenen in einer Reihe von Ländern mit materiellen Hilfsgütern, wie Wasser, Unterkunft und medizinischer Hilfe.
Seit seiner Gründung 1950 hat sich der Aufgabenbereich von UNHCR wesentlich erweitert. UNHCR arbeitet nun auch am Schutz von Staatenlosen und unterstützt Binnenvertriebene, also Menschen, die innerhalb der Grenzen ihres Landes vertrieben werden.
Heute schützt und unterstützt UNHCR eine Gruppe von Millionen Menschen, bestehend aus Flüchtlingen, Binnenvertriebenen, Staatenlosen, Asylsuchenden und RückkehrerInnen auf der ganzen Welt.
Eine weitere wichtige Aufgabe von UNHCR ist die Suche nach dauerhaften Lösungen. Flüchtlinge und Vertriebene werden dabei unterstützt, sich ein neues Leben in Sicherheit und Würde aufzubauen. Für viele Menschen ist eine freiwillige und sichere Rückkehr in die Heimat die beste Lösung. Wenn eine freiwillige Rückkehr in ein Heimatland nicht möglich ist, unterstützt UNHCR die Integration im Erstasylland. Für einen kleineren Teil von besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen, die im Erstasylland keinen dauerhaften Schutz finden, besteht die Möglichkeit eines Resettlements, der Neuansiedlung in einem Drittstaat.
Die Genfer Flüchtlingskonvention
Anfang des 20. Jahrhunderts hat der Völkerbund mit der Entwicklung einer Rechtsgrundlage zum Schutz von Flüchtlingen begonnen.
UNHCR-Handbuch
Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft.
Der Hochkommissar
Am 1. Januar 2016 wurde Filippo Grandi zum elften Hochkommissar für Flüchtlinge bestellt. Eine Amtsperiode umfasst fünf Jahre.