Asylgesuche, die auf Konversion oder sexueller Orientierung und/oder Geschlechtsidentität beruhen, stellen Rechtsvertreter, Entscheider und Gerichte vor besondere Herausforderungen. Es ist in diesen Fällen nicht immer einfach zu entscheiden, ob die Schutzsuchenden tatsächlich die behauptete Identität bzw. die vorgetragene religiöse Überzeugung besitzen und ob mit dieser ein Verfolgungsrisiko verbunden ist.
Dies hat zu einer Entscheidungspraxis geführt, die nicht vollständig im Einklang mit dem einschlägigen Völkerrecht und den UNHCR-Empfehlungen steht und die auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kritisiert wurde. Besonders problematisch sind diesbezüglich häufig die Glaubwürdigkeitsprüfung und die Aufforderung der Schweizer Behörden an die Antragsteller, bei der Rückkehr Verfolgung zu vermeiden, diskret zu leben und diejenigen Aspekte ihrer Identität zu verschweigen, für die sie Verfolgung befürchten müssten.
Ziel des Trainings ist es, den Teilnehmenden einen Einblick in die relevanten internationalen Menschenrechts- und Flüchtlingsrechtsnormen, die Rechtsprechung des EGMR und die Positionen des UNHCR zu vermitteln. Ihnen soll ferner die notwendige praktische Anleitung gegeben werden, um die korrekte Anwendung der relevanten menschen- und flüchtlingsvölkerrechtlichen Normen während der Anhörungen und im Entscheidungsprozess zugewährleisten.
Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsvertreter, Mitarbeitende der Asylbehörden sowie Richter und Mitarbeiter der zuständigen Gerichte in der Schweiz und Liechtenstein. Sie wird in Englisch durchgeführt. Eine deutsche oder französische Übersetzung kann angeboten werden, wenn dies von einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmern gewünscht wird.
Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird die Veranstaltung nur online durchgeführt.
Programm
Das provisorische Programm (auf Englisch) finden Sie im Anhang hier.
Anmeldung
Interessierte können sich bis zum 6. November 2020 bei Margarite Zoeteweij ([email protected]) anmelden.