Die Arbeit von UNHCR in der Schweiz und in Liechtenstein umfasst die vier Bereiche des globalen Mandats für Staatenlose: Staatenlose Personen identifizieren, Staatenlosigkeit verhindern und vermindern sowie die Rechte staatenloser Personen schützen. Um dieses Mandat für Staatenlose zu erfüllen, arbeitet UNHCR vor allem mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM), ziviligesellschaftlichen Akteuren, wie den Rechtsberatungsstellen für Asylsuchende, und WissenschaftlerInnen zusammen.

Staatenlose identifizieren

Derzeit ist nur wenig darüber bekannt, wie sich Staatenlosigkeit auf das alltägliche Leben der Betroffenen in der Schweiz und in Liechtenstein auswirkt. Für das Jahr 2017 plant UNHCR daher, eine Studie durchzuführen, um bessere Informationen über das Problem der Staatenlosigkeit vor Ort zu erhalten und Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Behörden auf Bundes- und kantonaler Ebene, zivilgesellschaftliche Akteure, WissenschaftlerInnen und staatenlose Personen werden im Rahmen dieser Studie konsultiert.

Wenn Sie zu der Studie beitragen möchten, können Sie sich jederzeit an uns wenden (swige[at]unhcr.org).

Staatenlosigkeit verhindern

Um Staatenlosigkeit zu vermeiden, setzt sich UNHCR dafür ein, dass möglichst viele Staaten dem Übereinkommen von 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit und den bestehenden regionalen Übereinkommen beitreten. Liechtenstein ist 2009 dem Übereinkommen von 1961 beigetreten. Die Schweiz ist dem Übereinkommen von 1961 jedoch noch nicht beigetreten. Zudem sind bislang weder die Schweiz noch Liechtenstein Vertragsstaaten der Übereinkommen, die auf europäischer Ebene geschaffen wurden, um Staatenlosigkeit zu vermeiden: Das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit von 1997 und die Konvention des Europarates über die Vermeidung von Staatenlosigkeit in Zusammenhang mit Staatennachfolge von 2006.

Staatenlosigkeit vermindern

Wir setzen uns dafür ein, dass staatenlose Personen die Möglichkeit haben, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben. Sowohl die Schweiz als auch Liechtenstein haben das Übereinkommen von 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen ratifiziert und sich dazu bereit erklärt, die Einbürgerung staatenloser Personen so weit wie möglich zu erleichtern. Bislang enthalten das schweizerische und das liechtensteinische Bürgerrechtsgesetz jedoch lediglich spezielle Einbürgerungsbestimmungen für staatenlose Kinder.

Staatenlose schützen

Wir setzen uns für die Einführung von formellen Verfahren zur Feststellung der Staatenlosigkeit ein, damit die Rechte staatenloser Personen bis zum Erwerb einer Staatsangehörigkeit geschützt werden können. Bislang haben die Schweiz und Liechtenstein ihre Verfahren zur Feststellung der Staatenlosigkeit noch nicht formalisiert. In der Schweiz können Gesuche um Anerkennung der Staatenlosigkeit beim Staatssekretariat für Migration eingereicht werden. Beschwerde kann beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Infolge der Anerkennung haben staatenlose Personen ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz und können einen Pass beantragen.

Staatenlosigkeit verhindern, Staatenlose schützen

Hier finden Sie kurz zusammengefasst Informationen für die Schweiz und Liechtenstein.

Studie zu Staatenlosigkeit in der Schweiz

Hier finden Sie das Konzeptpapier mit weiteren Informationen zur aktuellen Studie von UNHCR.

Weitere Dokumente zu Staatenlosigkeit auf Refworld

Hier finden Sie unter anderem UNHCRs Studien zu Staatenlosigkeit in verschiedenen europäischen Ländern [EN].