Select a language for this section:
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat die Rechtsprechung zur Anerkennung von Staatenlosigkeit durch die Schweiz präzisiert.
Mit dem heute publizierten Urteil anerkennt das BVGer, dass alle staatenlosen Personen in der Schweiz grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse an der Prüfung und Entscheidung ihres Antrags haben. Staatenlose müssen somit kein über ihre Staatenlosigkeit hinausgehendes, zusätzliches “rechtliches Interesse” an der Anerkennung ihrer Staatenlosigkeit nachweisen. Diese erhöhte Voraussetzung hat bisher vielen Staatenlosen den Zugang zu einem Anerkennungsverfahren und folglich zu weiteren Rechten versperrt.
Staatsangehörigkeit als Teil der sozialen Identität
Unter Verweis auf das «Hoti»-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erkennt das BVGer an, dass die Staatsangehörigkeit – oder das Fehlen einer solchen – zur sozialen Identität einer Person zählt. Diese wird durch Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Recht auf Achtung des Privatlebens, geschützt.
Die Umsetzung der neuen Rechtsprechung des BVGer wird die Identifikation von Staatenlosen in der Schweiz und folglich auch den Schutz grundlegender Rechte von staatenlosen Menschen in der Schweiz verbessern, beispielsweise den Zugang zur erleichtern Einbürgerung für Kinder von staatenlosen Eltern.
Die UNHCR-Kampagne #Ibelong setzt sich dafür ein, Staatenlosigkeit bis ins Jahr 2024 zu beenden, indem staatenlose Menschen identifiziert und geschützt, die Situationen von Staatenlosen verbessert und neue Fälle von Staatenlosigkeit verhindert werden. Die Abschaffung der Staatenlosigkeit trägt zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen bei.
Staatenlosigkeit in der Schweiz
UNHCR, die UNO-Flüchtlingsorganisation, setzt sich in der Schweiz und in Liechtenstein dafür ein, dass staatenlose Personen identifiziert, Staatenlosigkeit verhindert und vermindert sowie die Rechte Staatenloser geschützt werden. In der Schweiz ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) für die Feststellung der Staatenlosigkeit zuständig. Die 2018 publizierte Studie «Staatenlosigkeit in der Schweiz» enthält Empfehlungen wie in der Schweiz noch bestehende Lücken am besten geschlossen werden können.
Auf Facebook teilen Auf Twitter teilen