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Für UNHCR hat die Entscheidung weitreichende Auswirkungen auf den internationalen Schutz von Vertriebenen im Zusammenhang mit Klimawandel.
UNHCR begrüßt die Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses, die im Fall Teitiota gegen Neuseeland, im Januar 2020 gefallen ist.
Obwohl der Schutzanspruch von Herrn Teitiota in Neuseeland mit der Begründung abgelehnt wurde, dass er nicht unmittelbar gefährdet sei, entschied der Ausschuss dennoch, dass Menschen, die vor den Auswirkungen des Klimawandels und vor Naturkatastrophen fliehen, nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden sollten, wenn durch die Rückkehr wesentliche Menschenrechte gefährdet sind.
Dies ist eine richtungsweisende Entscheidung mit potenziell weitreichenden Auswirkungen auf den internationalen Schutz von Vertriebenen im Zusammenhang mit Klimawandel und Katastrophen. Die Entscheidung betont außerdem, wie wichtig es ist, dass Länder Maßnahmen ergreifen, um Schäden im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu verhindern oder zu mildern, da diese sonst in Zukunft Menschen zur Abwanderung zwingen und internationale Verpflichtungen auslösen könnten.
Die Bewertung des Urteils im Detail
UNHCR hat wiederholt betont, dass Menschen, die vor den Auswirkungen des Klimawandels und den Auswirkungen von plötzlich und langsam einsetzender Katastrophen fliehen, berechtigte Ansprüche auf den Flüchtlingsstatus gemäß der Flüchtlingskonvention von 1951 oder regionaler Flüchtlingsregelungen haben können. Dies betrifft auch Situationen, in denen Klimawandel und Katastrophen mit Konflikten und Gewalt verbunden sind, ist aber nicht auf solche beschränkt. Die Entscheidung des Ausschusses bekräftigt diese Interpretation der bestehenden Schutzrahmen. Dadurch wird anerkannt, dass das internationale Flüchtlingsrecht im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Vertreibung nach Katastrophen anwendbar ist.
Der Klimawandel und Naturkatastrophen können vielfältige Auswirkungen auf Länder, Gemeinschaften, sowie auf das Wohlergehen und die Fähigkeit Einzelner haben, die eigenen Rechte auszuüben und zu genießen. Dies hat Konsequenzen für die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und regionaler Abkommen wie der Flüchtlingskonvention der Organisation für Afrikanische Einheit (OAU, heutige AU) und dem Abkommen von Cartagena.
In der Entscheidung des Ausschusses werden außerdem jene spezifischen Menschenrechte erläutert, die im Zusammenhang mit den negativen Auswirkungen des Klimawandels und den Auswirkungen von Katastrophen verletzt werden können, einschließlich des Rechts auf Leben. Das Urteil stellt fest, dass plötzlich eintretende Ereignisse und langsam einsetzende Prozesse die grenzüberschreitende Bewegung von Personen, die Schutz vor lebensbedrohlichen Risiken suchen, vorantreiben können.
UNHCR hebt die Feststellung des Ausschusses hervor, dass es nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) unrechtmäßig sein kann, wenn Regierungen Menschen in Länder zurückschicken, in denen sie durch die Auswirkungen des Klimawandels lebensbedrohlichen Risiken ausgesetzt sind (Artikel 6) oder in denen sie Gefahr laufen, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung ausgesetzt zu werden (Artikel 7 des ICCPR). Der Pakt deckt ein breites Spektrum an bürgerlichen und politischen Rechten ab, die auch für Asylsuchende und Flüchtlinge gelten. Dazu gehören unter anderem auch das Recht auf Leben (Artikel 6) und das Recht, nicht der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt zu sein (Artikel 7).
Der Ausschuss verweist insbesondere auf die Notwendigkeit starker nationaler und internationaler Bemühungen, um zu vermeiden, dass Einzelpersonen aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels Verletzungen ihrer Rechte ausgesetzt werden. Es wird gewarnt, dass der Anstieg des Meeresspiegels, der ein ganzes Land unter Wasser zu setzen droht, ein so extremes Risiko darstellen kann, dass die Lebensbedingungen in einem solchen Land mit dem Recht auf ein Leben in Würde unvereinbar werden können. Diese Hinweise sind auch wichtige Warnzeichen an Staaten und die internationale Gemeinschaft als Ganzes.
Sie unterstreichen die Dringlichkeit, Präventivmaßnahmen, Risikominderung und Anpassungsfähigkeit in den vom Klimawandel betroffenen Ländern zu unterstützen und die Zusammenarbeit aller weiter zu verstärken, um die drängendste Herausforderung unserer Zeit zu bewältigen. Diese Maßnahmen sind von entscheidender Bedeutung, um zu vermeiden, dass sich Einzelpersonen gezwungen sehen, ihr Land zu verlassen, um drohendes Leid zu vermeiden, das wie der Ausschuss feststellt, den Bedarf an internationalen Schutz verstärken könnte.
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