Bis heute ist die GFK das wichtigste internationale Dokument für den Flüchtlingsschutz. Die Konvention legt klar fest, wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte sie oder er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte. Aber sie definiert auch die Pflichten, die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss und schließt bestimmte Gruppen – wie z.B. Kriegsverbrecher*innen – vom Flüchtlingsstatus aus.
Protokoll von 1967
Die Genfer Flüchtlingskonvention war zunächst darauf beschränkt, hauptsächlich europäische Flüchtlinge direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zu schützen. Um den geänderten Bedingungen von Flüchtlingen weltweit gerecht zu werden, wurde der Wirkungsbereich der Konvention mit dem Protokoll von 1967 sowohl zeitlich als auch geografisch erweitert. Insgesamt 149 Staaten sind bisher der Genfer Flüchtlingskonvention und/oder dem Protokoll von 1967 beigetreten.
In Staaten, die weder die Konvention, noch das Protokoll unterzeichnet haben, ist der Schutz von Flüchtlingen nicht sicher gestellt. Flüchtlinge erhalten in diesen Staaten häufig keinen adäquaten Aufenthaltsstatus, werden nur vorübergehend geduldet oder sind in geschlossenen Flüchtlingslagern untergebracht und dort Bedrohungen ihrer grundlegenden Menschenrechte ausgesetzt. In vielen Fällen haben sie keinen Zugang zu wichtigen, in der Genfer Flüchtlingskonvention verbürgten Rechten, wie beispielsweise der Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und Sozialleistungen.
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist unverzichtbar
Mit dem Wandel der globalen Migrationsbewegungen und zunehmenden Flüchtlingszahlen wird die Relevanz der Konvention oft in Frage gestellt. UNHCR ist aber davon überzeugt, dass die Konvention nach wie vor die beste Basis für den Flüchtlingsschutz darstellt, nicht zuletzt aufgrund der hohen Akzeptanz durch die vielen Unterzeichnerstaaten. Bisher hat die Konvention zum Schutz von Dutzenden Millionen Menschen in den verschiedensten Situationen beigetragen. Solange Menschen verfolgt werden, kann auf die Genfer Flüchtlingskonvention nicht verzichtet werden.
Fragen und Antworten zur Konvention
Die meist gestellten Fragen und Antworten zur Genfer Flüchtlingskonvention und dem Protokoll von 1967.
Unser Mandat
Als „Hüter“ der Genfer Flüchtlingskonvention, steht im Zentrum der Arbeit von UNHCR der internationale Flüchtlingsschutz.
Der Hochkommissar
Seit 2016 steht Filippo Grandi an der Spitze von UNHCR.