Im Zentrum unserer Arbeit stehen wie überall auf der Welt die Menschen, für die wir zuständig sind: Flüchtlinge, Asylsuchende, Staatenlose. In erster Linie verantwortlich für deren Schutz sind jedoch die Schweizer Institutionen und Behörden. Hierfür gibt es in der Schweiz und in Liechtenstein ein entwickeltes Asylsystem. UNHCR unterstützt beide Länder bei der Umsetzung dieser Aufgaben auf der Basis der internationalen völkerrechtlichen Verpflichtungen. Wichtig ist uns, dass:
- Schutzbedürftige identifiziert werden und Zugang zu Rechten und die Unterstützung erhalten, die ihnen wieder ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
- Flüchtlinge nicht ihr ganzes Leben Flüchtling bleiben müssen. Dass sie, sofern dies gefahrlos möglich ist, wieder in ihre Heimat zurückkehren können. Oder langfristig in der Schweiz und in Liechtenstein bleiben und die Schweizer bzw. liechtensteinische Gesellschaft hineinwachsen können.
- Die Schweiz und Liechtenstein sich solidarisch mit Ländern zeigen, die in viel grösserem Mass Flüchtlinge beherbergen, durch Hilfe vor Ort und ein Resettlement besonders schutzbedürftiger Personen.
Diese Ziele versuchen wir unter anderem durch den Dialog und Austausch mit Behörden, Nichtregierungsorganisationen und anderen interessierten Akteuren zu erreichen sowie durch Rechtsstellungnahmen und Öffentlichkeitsarbeit. Wir besuchen Aufnahmeeinrichtungen und nehmen Möglichkeiten wahr, den Menschen, für die wir zuständig sind, zuzuhören, um Probleme erkennen und aufgreifen zu können.
Das UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein ist nach Bern umgezogen und ab Januar 2020 unter der folgenden Adresse und Telefonnummer erreichbar:
UNHCR Office for Switzerland and Liechtenstein
Weltpoststrasse 4
CH-3015 Bern
Telephone: +41 31 309 60 80
swibe[at]unhcr.org
Wir sind von Montag bis Freitag telefonisch zwischen 09.00 und 12.00 sowie 14.00 und 17.00 zu erreichen.
Für Medienanfragen finden Sie die relevanten Informationen auf unserer Seite Pressekontakt Schweiz und Liechtenstein.
Beratung für Asylsuchende und Flüchtlinge
Für individuelle Beratung stehen Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen in der Schweiz in erster Linie die Beratungsstellen der NGOs und der Kirchenverbände zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich direkt an diese Stellen.
Eine Liste der Rechtsberatungsstellen stellt die Schweizerische Flüchtlingshilfe zur Verfügung.
Aus Kapazitätsgründen können wir für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge in der Schweiz grundsätzlich keine Beratung anbieten.
Auf Anfrage von Behörden, Gerichten, Anwälten oder Asylsuchenden beziehungsweise Flüchtlingen, nehmen wir aber im Rahmen unserer Möglichkeiten Stellung zu individuellen Fällen, wenn diese grundsätzliche Fragen zur Einhaltung internationaler flüchtlingsrechtlicher Standards aufwerfen.
UNHCR does not provide individual counselling in its offices in Switzerland. Personal advice to asylum seekers and refugees in Switzerland is provided through specialized advice centres. Contact addresses can, for example, be obtained on the website of the Swiss Refugee Council.