UNHCR fordert Ungarn auf, den Zugang für Asylsuchende sicherzustellen

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist die Unterbringung von Asylsuchenden in Transitzonen unzulässige Haft. Asylsuchende sollen nun in regulären Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden.

UN-Hochkommissar Filippo Grandi rief 2017 zur Schliessung der Transitzonen in Ungarn auf. © UNHCR/Kitty McKinsey

UNHCR begrüsst den Entscheid Ungarns, die in den Transitzonen inhaftierten Asylsuchenden freizulassen und in reguläre Aufnahmeeinrichtungen zu überführen. Der Entscheid erfolgte nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Gleichzeitig fordert UNHCR die Regierung Ungarns auf, dafür zu sorgen, dass Menschen, die internationalen Schutz suchen, im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen des Landes Zugang zu ungarischem Territorium und Asyl erhalten.

„Dies ist eine Gelegenheit für Ungarn, seine Asylpolitik und -praxis mit dem Völkerrecht und dem EU-Recht in Einklang zu bringen“, sagte Montserrat Feixas Vihé, UNHCR-Beauftragte für Zentraleuropa.

Asyl zu suchen ist ein grundlegendes Menschenrecht, das durch das Völkerrecht garantiert wird, einschliesslich der Flüchtlingskonvention von 1951. Niemand sollte für die Ausübung dieses Rechts in Gewahrsam genommen oder anderweitig bestraft werden, selbst wenn er irregulär eingereist ist.

UNHCR hat immer wieder das legitime Recht aller Staaten bekräftigt, ihre Grenzen zu schützen. Die Staaten sind jedoch auch völkerrechtlich verpflichtet, Asylsuchende zu schützen, indem sie ihnen Zugang zum Territorium und eine sichere Aufnahme gewähren.

Vor ihrer Freilassung wurden fast 300 Asylsuchende, darunter auch Kinder, in den Transitzonen Ungarns inhaftiert. Viele von ihnen wurden dort über ein Jahr, einige sogar fast zwei Jahre lang festgehalten. Ein grosser Teil ist vor Krieg, Gewalt und Verfolgung aus Ländern wie Syrien, Afghanistan und Irak geflohen und benötigt internationalen Schutz.

Aus Sicht von UNHCR sollte die Inhaftierung von Asylsuchenden nur als letztes Mittel in bestimmten Fällen erfolgen und zeitlich begrenzt sein. Kinder sollten niemals inhaftiert werden. UNHCR ist nach wie vor bereit, Ungarn dabei zu unterstützen, den Zugang zum Territorium und zu Asylverfahren auf verantwortungsvolle, effiziente und dennoch faire Weise zu gewährleisten.