Grundsätzlich ist eine freiwillige Rückkehr jederzeit möglich. Viele Flüchtlinge möchten gerne in ihre Heimat zurückkehren, sobald sie dort keine Verfolgung mehr befürchten. Andere möchten bereits in ihr Herkunftsland zurückkehren, bevor ihr Asylverfahren beendet ist.
Personen, deren Asylantrag endgültig abgelehnt wurde, sind grundsätzlich verpflichtet auszureisen. Doch auch sie haben die Möglichkeit bis zu einem bestimmten Zeitpunkt freiwillig auszureisen. Nur wenn eine Person nicht freiwillig ausreist, kann sie unter Zwang in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden.
Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt gemeinsam mit verschiedenen Partnern Personen, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren möchten. Wenn Sie keine finanziellen Mittel für eine Ausreise haben, können Sie eine Unterstützung beantragen. Das humanitäre Hilfsprogramm REAG/GARP übernimmt die Beförderungskosten, eine Reisebeihilfe und gewährt Staatsangehörigen aus bestimmten Herkunftsländern eine Starthilfe. Das Programm wird von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) durchgeführt. Es besteht jedoch kein Anspruch in das Programm aufgenommen zu werden.
Weitere Informationen zu Rückkehrprogrammen finden Sie auf der Website des Bundesamtes.
Wenn Sie Hilfe bei der Planung Ihrer Rückreise benötigen, können Sie sich an spezielle Rückkehrberatungen wenden. Ein Verzeichnis mit Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Für bestimmte Länder gibt es spezielle Rückkehrprogramme, wie zum Beispiel für den Kosovo oder Nordirak. Diese Programme sollen Rückkehrern dabei helfen, sich sozial und wirtschaftlich in ihrem Heimatland zurechtzufinden. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Internationalen Organisation für Migration (IOM).