Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten können erst drei Jahre nachdem der subsidiäre Schutz gewährt wurde einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und müssen weitere Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, oder Ihre Kinder im Ausland bald 18 Jahre alt werden oder große gesundheitliche Probleme haben, wenden Sie sich bitte an das Österreichische Rote Kreuz für eine Beratung.