Asylverfahren

Seit Mai 2020 machen Beratungsstellen und Behörden im Asylverfahren langsam wieder auf. Vergessen Sie bitte nicht auf die Sicherheitsvorkehrungen (v.a. Mund-Nasen-Schutz – „Maske“ und Sicherheitsabstand). Wenn Sie sich krank fühlen, bleiben Sie bitte zuhause und rufen 1450 an. (Stand 15. Mai 2020)

Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)
Ab 18. Mai 2020 wird der Parteienverkehr langsam wieder geöffnet: Neue Öffnungszeiten und wichtige Informationen
Wichtig: Bitte beachten Sie die Sicherheitsvorkehrungen  (v.a. Mund-Nasen-Schutz – „Maske“ und Sicherheitsabstand): Informationen zu Sicherheitsvorkehrungen beim BFA in verschiedenen Sprachen
Bitte machen Sie sich telefonisch einen Termin aus, bevor Sie zum BFA gehen: Kontaktdetails

Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
Bitte beachten Sie die Sicherheitsvorkehrungen (v.a. Mund-Nasen-Schutz – „Maske“ und Sicherheitsabstand): mehr Informationen auf Deutsch
Bitte informieren Sie sich auch auf der BVwG-Website

Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Bitte informieren Sie sich auf der VwGH-Website

Verfassungsgerichtshof (VfGH)
Bitte informieren Sie sich auf der VfGH-Website


Unterbrechung der Fristen:
Keine Verlängerung der Unterbrechung von Rechtsmittelfristen (BFA-Information auf Deutsch und Englisch)
Rechtsmittelfristen, die zwischen dem 22. März und 30. April 2020 unterbrochen waren, haben mit dem 1. Mai 2020 neu zu laufen begonnen. Fristen, die ab dem 1. Mai 2020 erstmals beginnen, werden weder gehemmt noch unterbrochen.


Beratungsstellen/NGOs:
Aufgrund der Lockerungen der „Corona-Regeln“ seit 01. Mai 2020 kommt es wieder zu Änderungen von Öffnungszeiten und Beratungszeiten bei NGOs. Bitte wenden Sie sich telefonisch an Beratungsorganisationen, wenn Sie einen Termin möchten. Vergessen Sie bitte auch nicht auf die Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen (v.a. Mindestabstand und Mundschutz), wenn Sie einen Termin haben.