Wo finde ich Hilfe?

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist die jene Behörde, die über Asylanträge entscheidet und sich mit Asylfragen befasst.

Das BFA hat in allen neun Bundesländern sogenannte Regionaldirektionen und Außenstellen, der Hauptsitz befindet sich in Wien (Kontaktinformation durch Klicken auf das jeweilige Bundesland).

Weitere Informationen zum BFA und seinen Aufgaben finden Sie in der BFA-Broschüre, die auch einen Überblick über das Asylverfahren in Österreich gibt.

Auf der BFA-Website finden Sie auch viele Formulare und Informationen, die Sie während des Asylverfahrens oder in ähnlichen Angelegenheiten benötigen.

Beratungsangebote

Rechtsberatung im Asylverfahren

In allen neun Bundesländern gibt es zahlreiche NGOs (Nichtregierungsorganisationen), die Rechtsberatung während des Asylverfahrens anbieten:

Allen Asylsuchenden, die eine negative erstinstanzliche Entscheidung erhalten, wird kostenlos ein Rechtsberater zugewiesen. Die beiden Rechtsberatungsorganisationen sind die ARGE Rechtsberatung (Diakonie / Volkshilfe) und der Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ). Der Rechtsberater unterstützt Asylsuchende bei der Einreichung einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Auf Anfrage begleiten Rechtsberater auch Asylsuchende im Beschwerdeverfahren und begleiten sie zur Anhörung (falls eine mündliche Anhörung stattfindet).

Allgemeine Beratung zum Asylverfahren wird auch in den BFA Regionaldirektionen in allen neun Bundesländern vom Verein Menschenrechte Österreich angeboten. Mehr Informationen finden Sie hier.

Auf der Webseite der österreichischen NGO asylkoordination finden Sie eine Liste an Organisationen, die Rechtsberatung, Wohnberatung, Sozialberatung, psychologische Beratung etc. anbieten.

Rückkehrberatung wird von Caritas und VMÖ angeboten.

Rechtsberatung in der Schubhaft

In Österreich gibt es mehrere „Polizeianhaltezentren“ (PAZ) und ein „Anhaltezentrum“ (AHZ). Wenn Personen länger als eine Woche angehalten werden, werden sie meist in einem der zwei größten PAZ oder dem AHZ untergebracht, die sich in Wien bzw der Steiermark befinden. Die Adressen dieser drei Zentren sind:

  • PAZ Rossauer Lände: Roßauer Lände 9, 1090 Wien
  • PAZ Hernalser Gürtel: Breitenfelder Gasse 21, 1080 Wien
  • AHZ Vordernberg: Hauptstraße 162, 8794 Vordernberg

Angehaltene Personen (die nicht nur für max. 48 Stunden festgehalten werden), haben Zugang zu kostenloser Rechtsberatung. Die Rechtsberatung wird entweder von der Diakonie oder dem Verein Menschenrechte Österreich (VMÖ) angeboten. Auf der Verfahrensanordnung, die mit dem Schubhaftbescheid ausgehändigt wird, stehen Kontaktinformationen der für die Personen zuständigen Rechtsberatungsorganisation. Die RechtsberaterInnen informieren über die rechtliche Situation und können angehaltene Personen bei Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) unterstützen.

Kontaktinformationen zu den jeweiligen Rechtsberatungsorganisationen sind hier verfügbar:

Zusätzlich bietet der VMÖ Sozialberatung für Personen in Schubhaft an (z.B. Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit Familienangehörigen). Ebenso wird Beratung für eine freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland angeboten:

  • Kontaktinformationen  für Personen im PAZ Rossauer Lände und PAZ Hernalser Gürtel in Wien: VMÖ in Wien
  • Kontaktinformationen für Personen im Anhaltezentrum in Vordernberg: VMÖ in der Steiermark

Wenn Personen in Schubhaft mit Rechts- oder SozialberaterInnen sprechen möchten, können sie sich an die Polizei in den Anhaltezentren wenden.

Personen in Schubhaft können besucht werden. Nähere Informationen zu Besuchszeiten und -regelungen sind hier verfügbar:

Hilfe im Notfall

Sexuelle oder geschlechtsspezifische Gewalt: Wenn Sie im Fall von geschlechtsspezifischer oder sexueller Gewalt Unterstützung brauchen, rufen Sie die Hotline: 0800 222 555 (Ihre Informationen werden vertraulich behandelt!)

Menschenhandel: Die Hotline gegen Menschenhandel ist rund um die Uhr erreichbar unter:  0677 61343434
(Ihre Informationen werden vertraulich behandelt!)

Familienmitglieder wiederfinden: Wenn Sie den Kontakt zu Ihrer Familie verloren haben, können Sie den Suchdienst des Österreichischen Roten Kreuzes kontaktieren, der für Ihr Bundesland zuständig ist.

Weitere Notfall-Nummern:

Rettung: Wählen Sie 144.
Polizei: Wählen Sie 133.
Feuerwehr: Wählen Sie 122.

Leben in Österreich

 Allgemeine Information

Allgemeine Informationen über das Leben in Österreich bietet die Webseite “Angekommen” des Österreichischen Roten Kreuzes.

Zahlreiche Buddy-Programme bieten die Möglichkeit, Österreicherinnen und Österreicher kennen zu lernen:
https://www.refugeebuddy.at/
http://www.fluechtlinge-willkommen.at/ticket-anmeldung-patinnen-paten/ http://www.volkshilfe-wien.at/migration-asyl/buddies-for-refugees/

Deutschkurse

Deutschkurse werden von den nachfolgenden Organisationen angeboten:

 Für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte:

Alle Kurse für anerkannte Flüchtlinge sind auf der Webseite des Österreichischen Integrationsfonds aufgelistet. Einige Kurse stehen auch Asylsuchenden offen: https://sprachportal.integrationsfonds.at/deutschkurse

Für Asylsuchende:

 Arbeit und Ausbildung in Österreich:

UNHCR hat einen umfassenden Wegweiser zum österreichischen Bildungssystem herausgegeben (jeweils zweisprachig Deutsch/Arabisch und Deutsch/Dari).

Wenn Sie Asyl oder subsidiären Schutz erhalten haben und auf der Suche nach Arbeit sind, wenden Sie sich bitte an das österreichische Arbeitsmarktservice (AMS).

Die Initiativen “More Than One Perspective” und “JUST Integration” könnten ebenfalls hilfreich für Sie sein.

Wenn Sie noch im Asylverfahren sind, haben Sie nur eingeschränkte Arbeitsmöglichkeiten. Informationen finden Sie hier.