UNHCR bedauert Ministerratsbeschluss zu Mindestsicherung

Mindestsicherung sollte auch für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte tragfähiges Auffangnetz sein

Für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte ist die Mindestsicherung eine wichtige Integrationsmaßnahme. © UNHCR Österreich

Wien – Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR bedauert den heutigen Ministerratsbeschluss zur Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe, der Einschnitte für anerkannte Flüchtlinge sowie die komplette Streichung für subsidiär Schutzberechtigte mit sich bringt.

Im Detail sehen die geplanten Regelungen bei anerkannten Flüchtlingen vor, dass diese die komplette Mindestsicherung nur beziehen können, wenn sie bereits über ziemlich gute Deutschkenntnisse (B1-Niveau) verfügen. Solange das nicht der Fall ist, wurde heute eine Reduktion von rund 300 Euro angekündigt, ein Betrag, der stattdessen unter anderem in Deutschkurse fließen soll.

„Deutschkurse sind zweifellos eine ganz wichtige Integrationsunterstützung. Aber die Betroffenen müssen wie alle anderen Miete, Essen und sonstige Lebenskosten bezahlen – dabei hilft ihnen der Deutschkurs leider nicht. Wir befürchten vielmehr, dass Flüchtlinge, die es noch nicht geschafft haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, durch die Kürzungen weit unter die Armutsgrenze rutschen werden. Davon werden auch viele Kinder betroffen sein“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Die angedachte Regelung wäre laut UNHCR vielmehr eine versteckte Wartefrist für Flüchtlinge und somit eine nicht gerechtfertigte Diskriminierung, die dem Gleichbehandlungsgebot der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Qualifikationsrichtlinie widerspricht.

Noch Besorgnis erregender sind für UNHCR die Pläne, subsidiär Schutzberechtigte künftig völlig von der Mindestsicherung auszuschließen. Subsidiär Schutzberechtigte können aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Gewalt nicht in ihre Heimat zurück. Sie sind also meist in einer ähnlichen Situation wie Flüchtlinge und haben in Österreich Schutz erhalten. Künftig sollen sie aber maximal 365 Euro aus der sogenannten Grundversorgung erhalten.

„Anstatt das Potenzial der Betroffenen mit einer gezielten Integrationsunterstützung zu nutzen, werden ihnen weitere Hindernisse in den Weg gelegt. Diese Maßnahmen erscheinen vielmehr die Integration zu erschweren als zu fördern“, so Pinter.

UNHCR appelliert daher an die Abgeordneten des Parlaments, den vorliegenden Entwurf nochmals zu überdenken und die geplante Neuregelung mit Blick auf eine bestmögliche Integration von in Österreich schutzberechtigten Personen sowie im Einklang mit internationalem Recht umzusetzen.

Rückfragehinweis:
Mag.a Ruth Schöffl, Tel.: +43-1/26060 5307, +43/699 1459 5307, Mail: [email protected]