UNHCR soll sicherstellen, dass die Menschenrechte von Flüchtlingen respektiert werden, dass Menschen ihr Recht in anderen Staaten um Asyl ansuchen zu dürfen, ausüben können und dass kein Flüchtling zur Rückkehr in ein Land gezwungen wird, wo er oder sie Verfolgung befürchten muss.
In vielen Ländern beobachtet UNHCR die Gesetzeslage und arbeitet daran, dass internationale Vereinbarungen, die Flüchtlinge betreffen, eingehalten werden.
Seit seiner Gründung 1950 hat sich der Aufgabenbereich von UNHCR wesentlich erweitert. UNHCR arbeitet nun auch am Schutz von Staatenlosen und unterstützt Binnenvertriebene, also Menschen die innerhalb der Grenzen ihres Landes vertrieben werden.
Heute schützt und unterstützt UNHCR eine Gruppe bestehend aus Flüchtlingen, Asylsuchenden, Binnenvertriebenen, Staatenlosen und RückkehrerInnen auf der ganzen Welt.
Neben dem Flüchtlingsschutz ist eine weitere zentrale Aufgabe von UNHCR die Suche nach dauerhaften Lösungen.
- Freiwillige Rückkehr: Flüchtlinge wollen, sobald es die Situation im Herkunftsland erlaubt, wieder nach Hause zurückkehren. UNHCR unterstützt sie dabei und hilft ihnen bei der freiwilligen Rückkehr und beim Neustart zu Hause.
- Integration: Wenn eine freiwillige Rückkehr in ein Heimatland nicht möglich ist, unterstützt UNHCR die Integration im Erstasylland.
- Resettlement: Für einen kleineren Teil von Flüchtlingen besteht die Möglichkeit eines Resettlements, der Neuansiedlung in einem Drittstaat.
Die Genfer Flüchtlingskonvention
Anfang des 20. Jahrhunderts hat der Völkerbund, mit der Entwicklung einer Rechtsgrundlage zum Schutz von Flüchtlingen begonnen.
UNHCR-Handbuch
Verfahren und Kriterien zur Feststellung der Flüchtlingseigenschaft.
UNHCR-Statut
Definition des UNHCR-Mandats auf Grundlage der Resolution der UN-Generalversammlung.