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Türkei - Länderinformationsblätter

Publisher Switzerland: State Secretariat for Migration (SEM)
Publication Date 1 November 1995
Cite as Switzerland: State Secretariat for Migration (SEM), Türkei - Länderinformationsblätter, 1 November 1995, available at: https://www.refworld.org/docid/4670ea442.html [accessed 3 November 2019]
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1. Verfassung

1.1. Staatsname

Türkiye Cumhuriyeti = Republik Türkei

1.2. Staatssymbol und Staatswappen

Rot mit weissem Halbmond und Stern

1.3. Staatsform

Die Türkei ist eine Republik. Ihr Aufbau entspricht formal der Struktur westlicher Demokratien mit Repräsentativsystem und Gewaltenteilung.

Nach dem Militärputsch von 1980 wurde am 7. November 1982 durch Referendum die neue, unter Anweisung durch das Militär ausgearbeitete, Verfassung angenommen. Diese charakterisiert die Türkei als demokratischen, laizistischen und sozialen Staat. Mit der Konstituierung des am 6. November 1983 gewählten türkischen Parlamentes wurde anfangs Dezember 1983 das Militärregime offiziell für beendet erklärt.

Am Wochenende vom 22./23. Juli 1995 hat das Parlament eine Verfassungsreform gutgeheissen. Die Änderungsvorschläge betreffen die Präambel, 21 Verfassungsartikel sowie die Aufnahme von drei zusätzlichen Übergangsartikeln. In der Präambel werden die Bestimmungen, welche den Putsch vom 12. September 1980 preisen, gestrichen.

2. Soziales und Kultur

2.1. Bevölkerung

In der Türkei leben ungefähr 60 Millionen Einwohner auf einer Fläche von rund 780'000 km². 60% (die Zahl ist steigend) halten sich in städtischen Zentren auf. Grösste Agglomeration ist Istanbul mit einer geschätzten Einwohnerzahl von gegen 10 Mio. Die nächsten, grösseren Städte im Westen des Landes sind Ankara (gegen 3,5 Mio.), Izmir (2,7 Mio.) und Konya (1,7 Mio.).

Die grössten Städte in Mittel- und Ostanatolien sind Adana (über 2 Mio.), Gaziantep (1,2 Mio.) und Diyarbakir (rund 1 Mio.). Diese Städte sind in den vergangenen Jahren durch die Zuwanderung aus den ländlichen Gebieten stark gewachsen.

Die Türkei ist ein Vielvölkerstaat. Der grösste Teil der Bevölkerung ist türkischer Ethnie (ca. 69 bis 74%). Rund 20% sind Kurden. Ihre genaue Zahl lässt sich jedoch nur schätzen, da in den bisherigen Volkszählungen nicht zwischen Türken und Kurden unterschieden wurde. Daneben gibt es Minderheiten von Arabern, Tscherkessen, Griechen, Lasen, Georgiern, Armeniern und Bulgaren.

2.2. Sprache

Staatssprache ist laut Verfassung türkisch. Daneben existieren viele verschiedene weitere Sprachen und Dialekte. Bis zur Aufhebung des Sprachverbotsgesetzes im April 1991 war das Sprechen vieler Sprachen (unter anderen auch des Kurdischen) verboten. Seither sind diese Sprachen zwar legal, Amts- und Unterrichtssprache ist aber türkisch. Wiederholt hat die Regierung die Einführung von kurdisch-sprachigen Radio- und Fernsehsendungen abgelehnt.

2.3. Religion

Rund 98% der Bevölkerung sind Moslems. Davon sind ca. 80 bis 90% Sunniten und 10 bis 20% Aleviten. Etwa 2% der Bevölkerung sind Christen (Griechen, Armenier, Syriani, Nestorianer) und Juden.

Vor allem in den Provinzen Urfa, Mardin, Batman und Siirt sowie in Istanbul lebt die Minderheit der Yeziden, die heute noch einige hundert bis 1500 Angehörige zählt.

Die Türkei ist ein laizistischer Staat. Seit 1928 ist der Islam nicht mehr Staatsreligion. In den letzten Jahren sind aber Tendenzen zur Islamisierung bzw. zu einem Islam fundamentalistischer Prägung spürbar. Bei den Lokalwahlen vom März 1994 vermochte die islamisch-fundamentalistische Wohlfahrtspartei (RP) über 19% der Stimmen zu erzielen.

2.4. Schul- und Bildungswesen

Das türkische Bildungssystem ist besonders im Osten des Landes geprägt von einem starken Mangel an Lehrkräften, Schulräumen und finanziellen Mitteln. Die Analphabetenrate beträgt nach offiziellen Angaben (gemäss Volkszählung von 1990) 19%. In Wirklichkeit dürfte sie aber höher sein.

Das türkische Bildungssystem umfasst folgende Einrichtungen: Die Primarstufe besteht aus der fünfjährigen Grundschule (Ilkokul = erste Schule), welche vom 6./7. Lebensjahr an besucht wird. Die fünf Grundschuljahre sind obligatorisch. Der Sekundarbereich ist in die Stufen Mittelschule (Ortaokul) und Gymnasium (Lise) gegliedert.

Weniger als 40 Prozent der Grundschulabsolventen besuchen die nächste Schulstufe.

Neben 28 herkömmlichen Hochschulen existiert auch eine offene Universität (Anadolu Universitesi) mit Sitz in Eskisehir. Seit 1981 sind die Universitäten nicht autonom, sondern werden, was Verwaltung, Forschung und Lehre betrifft, von einem Hochschulrat (Yök) kontrolliert. Daneben gibt es drei private Universitäten.

2.5. Medizinische Infrastruktur

Die medizinische Infrastruktur in der Türkei kann als mittelmässig bis gut bezeichnet werden. Es gibt in den grossen Städten Universitätsspitäler, in den meisten Bezirksstädten gibt es staatliche Krankenhäuser. Viele dieser Kliniken, vor allem in den grossen Städten im Westen des Landes, sind mit westeuropäischen Standards vergleichbar. Sie sind auch für schwierige Operationen (Herz- und Nierentransplantationen) eingerichtet.

Entscheidender als die Frage nach den medizinischen Möglichkeiten ist jedoch die persönliche finanzielle Situation eines Kranken. Abhilfe sollte in diesem Bereich die 'Grüne Karte' schaffen, mit der der Staat in öffentlichen Spitälern die Behandlungskosten für mittellose Patienten übernimmt. Bisher zeigt die 'Grüne Karte' in Realität keine grosse Wirkung. Sie wird meist an Günstlinge vergeben. Für tatsächlich Bedürftige sind die administrativen Schranken zu hoch.

3. Frau und Familie

1926 wurden mit der Einführung des neuen Zivilrechts in der Türkei das islamische Eherecht ausser Kraft gesetzt und die Zivilehe sowie die gerichtliche Scheidung eingeführt, die Polygamie verboten und die Gleichstellung beider Geschlechter festgeschrieben. 1935 wurde das Frauenwahlrecht eingeführt.

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen kann ein Mann nach Vollendung des 17., eine Frau nicht vor Vollendung des 15. Lebensjahres heiraten. Der Richter kann unter ausserordentlichen Umständen einem Mann, der das 15., und einer Frau, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Heiratserlaubnis erteilen. Vor dem Beschluss müssen die Eltern oder der Vormund angehört werden.

Neben der Zivilehe existiert noch die sogenannte Imamehe (vergleichbar mit der kirchlichen Trauung in der Schweiz). Viele Familien ziehen eine doppelte Eheschliessung vor und es ist deshalb üblich, nach erfolgter standesamtlicher Trauung noch die Imamehe einzugehen. Imamehen ohne zuvor erfolgte standesamtliche Trauung finden sich fast nur noch in ländlichen Gebieten.

Die Partnerwahl wird heute immer seltener allein durch die Eltern bestimmt. Deren Vermittlung von möglichen Ehepartnern ist jedoch nach wie vor gebräuchlich. Um den Einfluss der eigenen Sippe zu stärken, sind Verwandtschaftsehen in den traditionsbestimmten Milieus Zentral- und Ostanatoliens durchaus erwünscht, obwohl sie gesamthaft an der Zahl zurückgehen. Scheidungen sind in der Türkei äusserst selten.

Verhütungsmittel sind preiswert und überall erhältlich. Geburtenkontrolle ist auch ein Anliegen des Staates. 1965 wurde ein Gesetz zur Familienplanung verabschiedet. 1967 folgte eine Verordnung, welche den medizinisch indizierten Schwangerschaftsabbruch, die Sterilisation und Empfängnisverhütung vorsieht.

Sowohl auf dem Lande als auch in der Stadt ist heute die Kleinfamilie (Zwei- bis Drei-Generationen-Haushalte) die am weitesten verbreitete Familienform in der Türkei. Obwohl wirtschaftliche Umwälzungen die Grossfamilien allmählich auflösen, bleibt der familiäre Zusammenhalt dennoch bestehen. Verwandtschaftliche Stützungssysteme unter teils weit verzweigten Sippen sind eine Form der Existenzsicherung, angesichts unzureichender öffentlicher sozialer Sicherung.

Trotz rechtlicher Gleichstellung mit dem Mann ist der Familienalltag noch stark durch die tradierte Denkstruktur geprägt. Diese gliedert die Rangordnung innerhalb der Familie nach Geschlecht und Alter, wobei die männlichen Familienmitglieder Vorrang vor den weiblichen und die älteren Vorrang vor den jüngeren haben. Die traditionellen Aufgaben der Ehefrau beinhalten Haushalt, Erziehung und Altenpflege. Die Männer regeln die Geschäfte und Kontakte nach aussen und sind dafür verantwortlich, die Familienehre zu schützen. Mit zunehmender Urbanisierung und wachsendem wirtschaftlichem Druck weichen sich diese Familienstrukturen allmählich auf. Die Frauen gehen vermehrt einer Erwerbstätigkeit ausserhalb der Familie nach und verschaffen sich dadurch mehr Freiraum, Selbständigkeit und Selbstvertrauen.

4. Medien

Obwohl in der Verfassung gewährleistet, wird die Pressefreiheit durch das Antiterrorgesetz sowie das Strafgesetz stark eingeschränkt. Während es möglich ist, die Regierungsarbeit sowie die Mitglieder der Regierung zu kritisieren, ist eine Kritik an der Kurdenpolitik nicht möglich. In dieser Frage unterstehen die Medien faktisch der Zensur. Regelmässig werden die Mitarbeiter der oppositionellen, das heisst kurdenfreundlichen und linksorientierten, Blätter festgenommen und zu Haft- oder Geldstrafen verurteilt. Besonders gefährdet sind Journalisten, die aus dem Südosten berichten.

4.1. Nachrichtenagenturen

4.2. Zeitungen und Zeitschriften

Die wichtigsten Tageszeitungen sind (Auflagenzahlen von 1992):

– Sabah: Konservativ, teilweise Sensationsjournalismus; Auflage: 745'000

– Hürriyet: Konservativ; Auflage: 506'000

– Milliyet: Liberal, intellektuell; Auflage: 393'000

– Türkiye: Rechtsgerichtet, Betonung der Religion und islamischen Kultur; Auflage: 304'000

– Cumhuriyet: Linksliberal; Auflage: 76'000

– Zaman: Religiös-fundamentalistisch; Auflage: 64'000

– Özgür Politika: Kurdenfreundlich, kritisch, berichtet über Ereignisse im Südosten, Nachfolgeblatt der Özgür Ülke bzw. Yeni Politika, die ihr Erscheinen eingestellt haben; wird in Deutschland produziert und ist in der Türkei nicht erhältlich; Startauflage: 30'000 Exemplare

– Aydinlik: Linksgerichtet, kritisch, häufig Opfer der staatlichen Repression; Auflage: unbekannt

– Turkish Daily News: Einzige englischsprachige Zeitung, Mitte rechts; Auflage: 38'000

Mit der Aufhebung des Sprachenverbots wurde auch das Erscheinen von kurdisch-sprachigen Zeitungen ermöglicht. Während die 'Rojname' nur einmal erschienen ist, wird die 'Welat' weiterhin herausgegeben. Sie erscheint jedoch unregelmässig.

4.3. Radio

Neben der staatlichen türkischen Radio- und Fernsehgesellschaft (TRT) existiert eine Reihe von privaten Radiostationen. Es gibt mehr als 50 lokale Radiostationen.

4.4. Fernsehen

Neben der staatlichen türkischen Radio- und Fehrnsehgesellschaft (TRT) existiert eine Reihe von privaten, zum Teil sehr populären Fernsehstationen. Im August 1995 wurde das der PKK nahestehende Fernsehen MED-TV gegründet. Es handelt sich um einen Privatsender aus London, welcher via Satellit ein Fernsehprogramm in kurdischer Sprache in der Türkei ausstrahlt.

5. Wirtschaft

Haupterwerbszweig ist mit 45% Erwerbstätigen nach wie vor die Landwirtschaft. Daneben ist der Staat grösster Arbeitgeber (rund 35% der Erwerbstätigen). Hauptanteil am Bruttosozialprodukt tragen heute Industrie und Dienstleistungen. Um diese Sektoren und damit auch die Exportmöglichkeiten weiter zu fördern, setzt der Staat auf gewaltige Projekte zur Energiegewinnung (Staudammprojekte in Südostanatolien). Grosse Hoffnungen setzt die Türkei in das Wachstum des Tourismussektors, welcher Ende der 80er Jahre stark zulegte. Als Folge der Anschläge der PKK gegen bekannte Tourismusziele mussten jedoch die Erwartungen in den beiden vergangenen Jahren nach unten revidiert werden. Seit Beginn des Jahres 1995 verzeichnet die türkische Tourismusbranche allerdings wieder Rekordzahlen. Für das Jahr 1995 wird mit Einnahmen bis zu fünf Milliarden US-Dollar gerechnet.

5.1. Volkswirtschaft

Seit 1994 steckt die Türkei in einer tiefen Wirtschaftskrise. Nach einem jährlichen Wachstum von rund 6% in den Jahren 1992 und 1993, ist das Bruttosozialprodukt 1994 um schätzungsweise 6,6% gesunken. Zur selben Zeit sprang die Inflation von rund 65% auf 130%. Das Haushaltsdefizit machte 1994 13% und die angehäufte Staatsschuld 63% des Bruttosozialproduktes aus. Verlustbringende Staatsbetriebe, eine aufgeblähte Administration und ein ineffizientes Steuersystem belasten den Haushalt sehr stark. Die bewaffneten Auseinandersetzungen mit der Kurdischen Arbeiterpartei PKK kosten das Land jährlich rund sieben Milliarden Dollar und verschlingen etwa 40% der Exporteinnahmen.

Zur Gesundung der Wirtschaft hat die Regierung 1994 ein rigoroses Sparprogramm entworfen. Vor allem ein grosser Teil der maroden Staatsbetriebe sollte geschlossen und privatisiert werden, was jedoch nur sehr stockend vorangeht.

Verschiedene positive Makroindikatoren weisen für das erste Halbjahr 1995 auf eine gewisse Erholung der wirtschaftlichen Situation im Lande hin. Die Inflationsrate ist auf 85% gesunken und die Industrieproduktion hat wieder leicht angezogen (plus 1%). Restrukturierungsmassnahmen im Privatsektor haben wesentlich dazu beigetragen, die Krisensituation etwas zu entspannen.

5.2. Beschäftigungssituation

Die geplanten Privatisierungen, die Schliessung unrentabler Betriebe, die angekündigten Rationalisierungsmassnahmen in der Verwaltung sowie die Entlassungen in der Privatwirtschaft haben die Zahl der Arbeitslosen in die Höhe schnellen lassen. Zuverlässige Angaben dazu gibt es nicht, Schätzungen gehen aber davon aus, dass 1994 mindestens 500'000 Menschen ihren Arbeitsplatz verloren haben. Gemäss staatlichen Angaben beträgt die Arbeitslosenquote rund 10%, in Realität dürfte sie jedoch bei 20% liegen.

Die Gewerkschaftsorganisationen in der Türkei sind stark aufgesplittert und unterstehen der strikten staatlichen Kontrolle. Nach dem Militärputsch von 1980 blieb lediglich der Gewerkschaftsdachverband TÜRK-IS bestehen. Der linke Dachverband DISK wurde verboten und erst 1992 wieder zugelassen. Daneben gibt es noch den Dachverband HAK-IS sowie einige kleine, unabhängige Gewerkschaften, welche eine bestimmte Branche, Berufsgruppe oder Mitglieder eines Betriebs vertreten und zum Teil nur halblegal arbeiten.

5.3. Währung

Zur Zeit sind 10'000 türkische Lira (TL) 20 Rappen wert. Im Januar 1993 entsprachen 10'000 TL 1.80 CHF und im Oktober 1994 noch 40 Rappen.

6. Mobilität

6.1. Kommunikationsmittel

Wichtigstes Verkehrsmittel ist das Auto. Sowohl der grösste Teil des Personen- wie auch des Güterverkehrs wird auf der Strasse abgewickelt. Bevorzugtes Reisemittel im Personenverkehr sind die Überlandbusse, die zwischen allen grösseren Städten verkehren. Die Feinverteilung geschieht mit kleineren Bussen, den sogenannten 'Dolmus'. Während die Verbindungen zwischen den grossen Städten als ausreichend bezeichnet werden können, sind kleinere Dörfer schwierig zu erreichen. Im Winter sind diese vielfach von der Umwelt abgeschnitten.

Die staatliche Fluggesellschaft THY (Türk Hava Yollari) verfügt über ein relativ dichtes inländisches Flugnetz. Viele Provinzhauptstädte verfügen über einen Flugplatz.

Der Stand der Telekommunikation ist zumindest im Westen der Türkei gut. Im Osten des Landes ist ein grosser Rückstand vorhanden. Kleinere Dörfer verfügen oftmals nur über einen Telefonanschluss (im Teehaus, beim Dorfvorsteher). Im Winter sind die Telefonverbindungen häufig unterbrochen.

6.2. Reisepapiere

Wichtigstes Dokument ist die Identitätskarte, der Nüfus. Dieser wird entweder durch das Zivilstandsamt des Wohn- oder des Heimatortes aufgrund eines Auszuges aus dem Zivilstandsregister bei persönlichem Erscheinen ausgestellt. In der Praxis ist es üblich, dass der Nüfus auch durch eine andere Person abgeholt werden kann.

Türkische Bürger brauchen zur Ausreise einen gültigen Reisepass. Dieser muss gemäss Gesetz bei der zuständigen Sicherheitsdirektion des Heimat- oder Wohnortes persönlich beantragt und abgeholt werden. Es ist aber durchaus üblich, dass persönliches Erscheinen nicht notwendig ist.

Für die Einreise in die Schweiz brauchen türkische Staatsbürger ein Visum.

7. Regierung

7.1. Staatsoberhaupt

Der Staatspräsident wird durch das Parlament für eine Dauer von sieben Jahren gewählt, wobei nur eine Amtszeit möglich ist. Die Verfassung vom 7.11.1982 stattete das Amt des Staatspräsidenten mit zentralen und sehr weitgehenden Befugnissen aus:

– Er kann den Vorsitz im Ministerrat, dem normalerweise der Ministerpräsident vorsteht, übernehmen.

– In Absprache mit der Regierung erklärt er den Notstand oder das Kriegsrecht.

– Er ernennt u.a. die Richter des Verfassungsgerichtes sowie die Universitätsrektoren.

Nach dem Tod von Turgut Özal am 17. April 1993 wurde am 16. Mai 1993 der bisherige Ministerpräsident Süleyman Demirel zum Staatspräsidenten gewählt. Demirel erhielt im dritten Wahlgang 244 Stimmen (von 450).

7.2. Landesregierung

Nach der Wahl des bisherigen Ministerpräsidenten Demirel zum Staatspräsidenten hatte am 14. Juni 1993 mit Tansu Ciller zum ersten Mal in der türkischen Geschichte eine Frau das Amt der Regierungschefin angetreten. Als Vorsteherin der regierenden Partei des rechten Weges (DYP) bildete sie zusammen mit der Sozialdemokratischen Volkspartei (SHP) eine Koalitionsregierung.

Nachdem im Februar 1995 die Sozialdemokratische Volkspartei (SHP) mit der Republikanischen Volkspartei (CHP) fusioniert hatte, vereinbarten Ministerpräsidentin Ciller und Hikmet Cetin, Chef der CHP, am 23. März 1995 eine neue Koalition. Gleichzeitig wurde eine umfassende Kabinettsumbildung vollzogen. Nach der Wahl eines neuen CHP-Präsidenten ist die Koalition zwischen DYP und CHP am 20. September 1995 auseinandergebrochen. Differenzen in Fragen der Wirtschaft und der Menschenrechte hatten das Bündnis schwer belastet. Nach ihrem Rücktritt ist Ministerpräsidentin Ciller am 21. September 1995 von Präsident Demirel erneut mit der Regierungsbildung beauftragt worden. Nach einer wochenlangen politischen Krise ist am 30. Oktober 1995 eine neue Koalitionsregierung zwischen der DYP und der CHP gebildet worden.

8. Parlament

Das türkische Parlament, die Grosse Nationalversammlung (TBMM), zählt 450 Abgeordnete. Die im Juli 1995 gutgeheissene Verfassungsreform sieht eine Erhöhung dieser Zahl auf 550 Abgeordnete vor. Alle fünf Jahre finden Parlamentswahlen statt.

Stärkste Partei im Parlament ist gegenwärtig die Partei des rechten Weges (DYP), die bis vor kurzem mit der Republikanischen Volkspartei (CHP) die Koalitionsregierung stellte. Stärkste Oppositionspartei ist die Mutterlandspartei (ANAP), die von Turgut Özal gegründet worden war.

Auf der Liste der SHP fanden bei den Wahlen 1991 auch 22 prokurdische Abgeordnete den Weg ins Parlament. Sie bekannten sich nach der Wahl zur Arbeiterpartei des Volkes (HEP). Als Mitte Juli die HEP verboten wurde, führten die prokurdischen Parlamentarier ihre Arbeit in der Demokratiepartei (DEP) weiter. Seit im Juni 1994 auch die DEP verboten wurde, gibt es in der türkischen Nationalversammlung keine kurdische Partei mehr.

9. Verwaltung

Die Türkei ist ein zentralistisch organisierter Einheitsstaat. Der Staat ist unterteilt in 79 Provinzen (il), an deren Spitze der Gouverneur (vali) steht. Dieser wird mit Zustimmung des Staatspräsidenten durch den Ministerrat bestimmt. Der Gouverneur, der in der Regel Mitglied der regionalen Mehrheitspartei ist, vertritt in der Provinz die Zentralregierung. Als beratendes Gremium steht dem Gouverneur eine gewählte Provinzversammlung (Il Genel Meclisi) zur Seite.

Die Provinzen sind in einzelne Kreise oder Bezirke (ilce) unterteilt, an deren Spitze ein vom Innenminister ernannter Kreisgouverneur (kaymakam) steht.

Für Gemeinden mit mehr als 2'000 Einwohnern besteht eine Stadtverwaltung, die von einem Bürgermeister geführt wird. Der Bürgermeister wird vom Volk gewählt.

Die kleinste Verwaltungseinheit bilden Stadtquartiere und Dörfer. Diese werden von einem Quartier- oder Dorfvorsteher (muhtar) geleitet. Der Muhtar wird vom Volk gewählt.

Zur Zeit stehen im Südosten der Türkei, im kurdischen Siedlungsgebiet, zehn Provinzen unter Ausnahmezustand. Diese Provinzen unterstehen dem Ausnahmezustandsgouverneur, der auch Supergouverneur genannt wird. Mit dem Ausnahmezustandsgesetz erhält der Supergouverneur weitreichende Kompetenzen zur Bekämpfung der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK). Der Ausnahmezustand muss regelmässig durch das Parlament bestätigt werden.

10. Wahlen

Laut Verfassung finden alle fünf Jahre nationale Wahlen statt. Der reguläre Termin für die nächsten Wahlen liegt im Oktober 1996. Nach dem Auseinanderbrechen der Koalition sind jedoch vorgezogene Neuwahlen nötig. Sie wurden auf den 24. Dezember 1995 angesetzt.

Die letzten Lokalwahlen (ebenfalls alle fünf Jahre) wurden im März 1994 durchgeführt. Aus diesen ging die islamisch-fundamentalistische Wohlfahrtspartei (RP) als Siegerin hervor. Sie vermochte ihren Stimmenanteil auf 19% zu verdoppeln und stellt neu in verschiedenen Grossstädten, unter anderen Ankara und Istanbul, die Oberbürgermeister.

11. Recht und Gerichtswesen

11.1. Recht

Der Proklamation der türkischen Republik im Jahre 1923 folgte die Aufhebung der islamischen Rechtsordnung (Sharia) als Rechtsgrundlage. Danach wurde die Rechtssprechung nach schweizerischem (Zivilgesetzbuch, Obligationenrecht), italienischem (Strafrecht) sowie deutschem Vorbild (Handelsrecht, Strafprozessordnung) eingeführt.

11.2. Ordentliche Gerichte

Gemäss Verfassung ist die türkische Gerichtsbarkeit unabhängig. Trotzdem bestehen namentlich in der Bezeichnung höchster richterlicher Instanzen seitens der Staatsführung - und teilweise auch des Militärs - gewisse Mitbestimmungsmöglichkeiten. Ein Verfassungsgericht besteht seit 1961.

Die Gerichte sind nach ihrer Zuständigkeit gegliedert. Für Strafsachen zuständig sind:

– Friedensgerichte (Sulh Ceza Mahkemesi): zuständig für leichte Straffälle zwischen Privatpersonen.

– Strafamtsgerichte (Asliye Ceza Mahkemesi): zuständig für leichte Delikte

– Strafgerichte (Grosse Strafkammer) (Agir Ceza Mahkemesi): zuständig für schwere Delikte

Höchste Berufungsinstanz für die ordentlichen Strafgerichte ist der Kassationshof (Yargitay) in Ankara.

11.3. Sondergerichte

Für politische Vergehen zuständig sind die Staatssicherheitsgerichte (Devlet Güvenlik Mahkemesi, DGM). Sie wurden am ersten Mai 1984 gebildet und befinden sich in Ankara, Diyarbakir, Erzincan, Istanbul, Kayseri, Konya, Malatya und Izmir. Höchste Berufungsinstanz für die Staatssicherheitsgerichte ist der Kassationshof (Yargitay) in Ankara.

11.4. Militärgerichte

Für Vergehen, welche im Zusammenhang mit dem Militär stehen, sind die Militärgerichte (Askeri Mahkemesi) zuständig. Während des Kriegs- bzw. Ausnahmezustandes waren sie auch für politische Straftaten zuständig. Seit Juli 1987 werden keine neuen zivilen Straftaten mehr an Militärgerichten beurteilt. Höchste Berufungsinstanz für Militärgerichte ist der Militärkassationshof (Askeri Yargitay) in Ankara.

12. Militär und Sicherheitsorgane

12.1. Militär

Es besteht eine allgemeine Wehrpflicht vom 20.- 46. Lebensjahr; die aktive Dienstzeit beträgt in der Regel 18 Monate. Die Dienstzeit kann jedoch kurzfristig verlängert werden, wie dies im Juni 1994 geschah. Im 21. Altersjahr werden die Männer zweimal zur militärischen Musterung vorgeladen. Der Diensteintritt erfolgt im Normalfall kurz nach der zweiten Musterung. Studenten und im Ausland wohnhafte türkische Staatsangehörige können ihren Militärdienst verschieben (bis Ende Studium, bzw. bis zum 32. Altersjahr). Es ist sogar möglich, sich von der Militärdienstpflicht freizukaufen, allerdings muss in diesem Fall ein zweimonatiger 'Kurzdienst' geleistet werden.

Ein neues Phänomen ist die hohe Zahl von Dienstverweigerern (rund 250'000 Personen). Um dieser Entwicklung entgegenzutreten, wurde auf den 19.5.1994 eine Verschärfung des Militärstrafgesetzes in Kraft gesetzt. Das veränderte Gesetz sieht eine härtere Bestrafung für Militärdienstverweigerer oder zu spät Einrückende vor, die für ihr Dienstversäumnis keine plausible Erklärung vorlegen können. Die Strafen bewegen sich neu zwischen einem Monat und drei Jahren Haft. Im bisherigen Gesetz wurde Militärdienstverweigerung, bzw. das Nichteinrücken mit bis zu sechs Monaten Haft bestraft.

12.2. Polizei und Gendarmerie

Die Funktionen der Polizei (polis) werden auf dem Land durch die Gendarmerie (jandarma) ausgeübt.

12.3. Milizen

Im Kampf gegen die PKK werden im Südosten der Türkei die sogenannten 'Dorfschützer' (köy korucusu) eingesetzt. Es handelt sich dabei um bewaffnete Dorfbewohner, die der Armee als ortskundige Führer zur Seite stehen sollen.

12.4. Geheimdienste

Die Nationale Nachrichtenorganisation (Milli Istihbarat Teskilati, MIT) ist eine dem Ministerpräsidium zugeordnete Behörde. MIT ist eine Koordinationszentrale verschiedener, im In- und Ausland tätiger Dienste.

13. Inhaftierung und Strafvollzug

Das polizeiliche Ermittlungsverfahren beginnt mit der Verhaftung der verdächtigen Person. Gemäss revidierter Strafprozessordnung vom November 1992 ist die Polizeihaft zeitlich begrenzt. Dabei wird generell zwischen gemeinrechtlichen und politischen Vergehen unterschieden. Des weiteren ist die Haftdauer davon abhängig, ob das Delikt im Gebiet unter Ausnahmezustand oder unter Normalzustand begonnen wurde.

Nach Ablauf der gesetzlichen Dauer der Polizeihaft muss die verdächtige Person dem zuständigen Richter überwiesen werden. Wenn dieser die Verlängerung der Haft als berechtigt betrachtet, wird er einen Haftbefehl (oernek) erlassen. Er entscheidet, ob die betreffende Person in Untersuchungshaft überwiesen oder gegen Kaution freigelassen wird.

Auf Verlangen des Staatsanwaltes kann der Richter auch vor Eingreifen der Polizeikräfte einen Haftbefehl gegen eine verdächtige Person erlassen.

Sobald ein Urteil rechtskräftig wird, muss die verurteilte Person ihre Strafe verbüssen. Wer zu Zuchthaus von mehr als fünf Jahren verurteilt ist, gilt während der Strafverbüssung als gesetzlich entmündigt. Ein Zehntel der Haftstrafe ist in Einzelhaft zu verbüssen. Während der übrigen Zeit gilt Arbeitszwang. Bedingte Entlassung kann gewährt werden, wenn die Strafgefangenen zwei Drittel der Strafe bei guter Führung verbüsst haben.

Bei den Zivilgefängnissen wird zwischen offenen (kurze Haftstrafen), halboffenen (Haftstrafen bis zu fünf Jahren) und geschlossenen Gefängnissen (vorwiegend politische Gefangene mit Haftstrafen von mehr als fünf Jahren) unterschieden. Daneben gibt es noch einige Kindergefängnisse. Die Verhältnisse in den türkischen Haftanstalten sind oft miserabel.

14. Allgemeine Menschenrechtssituation

Obwohl die türkische Verfassung von 1982 alle fundamentalen Menschenrechte wie Rede-, Presse-, Religions- und Versammlungsfreiheit anerkennt, ist die Türkei weit von den Menschenrechtsstandards westeuropäischer Staaten entfernt.

Viele Menschenrechtsverletzungen haben gesetzliche Grundlagen. Mit dem Antiterrorgesetz, das im April 1991 eingeführt worden war, erhalten die Sicherheitskräfte im Kampf gegen den Terror besondere Vollmachten. Mit Artikel 8 des Antiterrorgesetzes kann jede kritische Äusserung als Propaganda gegen den Staat bezeichnet und bestraft werden. Im September 1995 befanden sich gemäss Angaben von Amnesty International fast 200 türkische Journalisten, Schriftsteller und Intellektuelle wegen Verstosses gegen diesen Gesetzesartikel in Haft.

Trotz einer Revision der Strafprozessordnung, die am 1. Dezember 1992 in Kraft getreten ist und die Polizeihaftdauer gesetzlich beschränkt, wird praktisch auf allen Stufen des Strafverfahrens, vor allem aber in der Polizeihaft, systematisch gefoltert. Allein im August 1995 sind mindestens zwölf Menschen unter Folter gestorben oder extralegalen Hinrichtungen zum Opfer gefallen. Opfer der 'Morde mit unbekannten Tätern' sind Journalisten von linksgerichteten oder prokurdischen Zeitungen und Zeitschriften, aktive Mitglieder von Menschenrechtsvereinen, Rechtsanwälte, die sich mit politischen Verfahren beschäftigen, Mitglieder von prokurdischen Organisationen sowie kurdische Geschäftsleute, die beschuldigt werden, die PKK finanziell zu unterstützen.

Seit im August 1984 die PKK ihren bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat aufgenommen hat, sind im Südosten der Türkei rund 19'000 Menschen, darunter Soldaten, Guerillas und Zivilpersonen, ums Leben gekommen. Auf Seite der Sicherheitskräfte werden vor allem Dorfschützer und Sondereinheiten der Menschenrechtsverletzungen angeklagt. Um der PKK die logistische Unterstützung zu entziehen, wurden in den vergangenen Jahren rund 2'500 Dörfer entvölkert. Auch die PKK schreckt nicht vor brutalen Morden an Sicherheitskräften und staatstreuen Zivilpersonen zurück.

15. Politische und religiöse Bewegungen

In der Türkei gibt es eine vielfältige Parteienlandschaft, die sich ständig verändert. Parteineugründungen und -umbenennungen sind an der Tagesordnung. In diesem Kapitel werden nur die gegenwärtig wichtigsten Parteien erwähnt.

15.1. Legale Parteien

– DYP: (Dogru Yol Partisi = Partei des Rechten Weges) Stellt die Regierung. Parteivorsitzende: Tansu Ciller (Ministerpräsidentin). Konservativ orientiert.

– CHP: (Cumhuriyet Halk Partisi = Republikanische Volkspartei) 1923 gegründet von Kemal Atatürk. Die CHP wurde am 12.9.1980 verboten. Eine Reihe von Politikern wurde verhaftet und es wurden Verfahren gegen sie eröffnet. 1992 wurde die Partei durch Gesetzesbeschluss wieder zugelassen. Am 18. Februar 1995 haben sich CHP und der damalige Koalitionspartner der Regierung, SHP (Sosyalist Halkci Partisi = Sozialdemokratische Volkspartei), in der CHP zusammengeschlossen. Bis am 20. September 1995 blieb die CHP Koalitionspartner der Regierung. Vorsitzender: Deniz Baykal.

– ANAP: (Anavatan Partisi = Mutterlandspartei) 1983 gegründet von Turgut Özal. Parteivorsitzender: Seit Juni 1991 Mesut Yilmaz. Liberal-konservativ.

– RP: (Refah Partisi = Wohlfahrtspartei) Parteivorsitzender: Necmettin Erbakan. Religiös-konservativ orientiert.

– DSP: (Demokratik Sol Partisi = Partei der demokratischen Linken) Parteivorsitzender: Bülent Ecevit. Sozialdemokratisch.

– MHP: (Milliyetci Hareket Partisi = Partei der nationalen Bewegung) Parteivorsitzender: Alparslan Türkes. Ist aus der ehemaligen MCP hervorgegangen. Rechtsextrem-faschistische, antikommunistische Partei mit rassistischen Elementen.

– Hadep: (Halk Demokrat Partisi = Volkspartei der Demokratie) Die Hadep wurde im Mai 1994 als mögliche Nachfolgepartei der DEP gegründet. Parteivorsitzender ist Murat Bozlak. Sie vertritt eine prokurdische Haltung.

15.2. Illegale Parteien

15.2.1. Türkische Linksparteien und -bewegungen

– Dev-Yol: (Devrimci-Yol = Revolutionärer Weg) Aus der Dev-Genc (Devrimci-Genclik = Revolutionäre Jugend) in der zweiten Hälfte der 70er Jahre hervorgegangen. Marxistisch-leninistische Ideologie. Weiterführung der Ideen von Mahir Cayan (wurde anfangs der 70er Jahre umgebracht).

– Dev-Sol: (Devrimci-Sol = Revolutionäre Linke) Ende der 70er Jahre spaltete sich die Dev-Sol von der Dev-Yol ab. Im Gegensatz zur Dev-Yol befürwortet die Dev-Sol den bewaffneten Kampf. Sie hat vor allem mit Anschlägen in Istanbul und Ankara auf sich aufmerksam gemacht. Seit Januar 1993 kommt es zu internen Auseinandersetzungen zwischen zwei zerstrittenen Parteifraktionen.

– TIKKO: (Türkiye Isciler ve Köylü Kurtulus Ordusu = Befreiungsarmee türkischer Bauern und Arbeiter) Gründung 1972, gleichzeitig mit der TKP/ML als deren militanter Flügel (vgl. TKP/ML). Maoistische Ideologie.

– TKEP: (Türkiye Komünist Emek Partisi = Türkische kommunistische Arbeiterpartei) Sowjetfreundliche, seit der Gründung 1980 illegale Partei.

– TKP/ML: (Türkiye Komünist Partisi/Marxist-Leninist) Gründung 7.2.1972 unter dem Vorsitz von Ibrahim Kaypakkaya. 1980 entstanden vier verschiedene Nachfolgeorganisationen und Fraktionen der TKP/ML:

15.2.2. Kurdische Parteien und Bewegungen

– PKK: (Partiya Karkeren Kürdistan = Kurdische Arbeiterpartei) In der zweiten Hälfte der 70er Jahre aus UKO und Apocular entstanden. Gründer und heutiger Generalsekretär: Abdullah Oecalan. Marxistisch-leninistische Ideologie. Ziele sind Organisation und Führung des Kampfes des kurdischen Volkes, Befreiung Kurdistans vom Imperialismus und Kolonialismus, Errichtung einer Diktatur des Proletariats in einem unabhängigen Kurdistan, Realisierung einer Gesellschaft ohne Klassen. Als Mittel zur Erreichung dieser Ziele wird Gewaltanwendung befürwortet. Anhänger der PKK wurden schon vor dem Militärputsch verfolgt. Nach dem Putsch zahlreiche Massenprozesse gegen PKK-Mitglieder. Die Partei wird sehr straff geführt, und jegliche Abweichungen werden - unter Anwendung aller Mittel - bekämpft. Innerhalb der PKK wird zwischen den ERNK (zuständig für die politische und kulturelle Arbeit) und der ARGK (bewaffneter Arm der PKK) unterschieden. Im August 1984 hat die PKK den bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat aufgenommen.

– DEP: (Demokrat Partisi = Demokratiepartei, Demokratische Volkspartei) Die DEP war die Nachfolgepartei der HEP (Arbeiterpartei des Volkes). Die Partei wurde im Juni 1994 verboten und die DEP-Parlamentarier im Dezember 1994 zu langen Haftstrafen verurteilt. Der Partei und ihren Mitgliedern wurde vorgeworfen, das Sprachrohr der PKK zu sein.

15.2.3. Türkische Rechtsparteien

– Graue Wölfe: Terror- und Geheimorganisation der MHP. Der Name stammt aus einer Sage: Ein grauer Wolf soll den türkischen Kriegern den Weg nach Kleinasien gewiesen haben. Zwischen 1975 und 1980 ermorden die Grauen Wölfe ca. 5'000 Menschen, darunter viele prominente sozialistische und kommunistische Politiker. Auch zahlreiche Mordanschläge in der BRD gehen auf das Konto der grauen Wölfe. Der Papstattentäter Agca Ali stand mit den Grauen Wölfen in Verbindung.

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