UNHCR schockiert über Zwangsabschiebung von afghanischer Familie aus Ungarn

Zwangsweise Rückführung nach Serbien ohne Prüfung des Asylgesuchs ist völkerrechtswidrig. UNHCR appelliert an Ungarn und fordert Frontex auf, solche Praktiken nicht zu unterstützen.

Die ungarische Polizei bewacht im September 2015 eine Lücke im Grenzzaun zwischen Ungarn und Serbien. © UNHCR/Mark Henley

Die Maßnahme Ungarns, zwei asylsuchende afghanische Familien über Nacht dazu zu zwingen, das Land zu verlassen, sind zutiefst schockierend und stellen einen eklatanten Verstoß gegen das Völker- und EU-Recht dar, sagte heute das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR).

Die beiden Familien, vier Erwachsene und sieben Kinder, die seit Januar in einer Transitzone an der ungarisch-serbischen Grenze festgehalten worden waren, wurden am 7. Mai nachts zu einem Grenztor mit Serbien begleitet. Sie hatten die Wahl, ob sie nach Serbien einreisen oder mit einem von Frontex, der Europäischen Grenz- und Küstenschutzagentur, organisierten Flug nach Afghanistan zurückfliegen wollten.

„Die Behandlung dieser Familien, einschließlich ihrer Abschiebung aus ungarischem Gebiet ohne wirkliches Bemühen, ihre Ansprüche auf den Flüchtlingsstatus zu prüfen, ist zutiefst bedauerlich“, sagte UN-Flüchtlingshochkommissar Filippo Grandi. „Ihr Fall verdeutlicht unsere Sorge darüber, was in Ungarn geschieht. Asylbewerber werden nicht wegen des Inhalts ihres Antrags abgelehnt, sondern weil ihre Anträge nach ungarischem Recht automatisch als unzulässig gelten.“

Nach dieser Gesetzgebung lehnt Ungarn ohne die nach EU-Recht erforderlichen Garantien jeden Asylbewerber ab, der sich zuvor in einem Land befand, das Ungarn für sicher hält – im Falle dieser Familien, Serbien.

UNHCR erfuhr am 6. Mai, dass die Familien nach Afghanistan abgeschoben werden sollten und appellierte an die ungarischen Behörden, die Abschiebung zu verhindern. Der UNHCR bekräftigt nun seinen Appell an Ungarn, von jeglichen Versuchen Abstand zu nehmen, Menschen in ihr Herkunftsland zurückzuschicken oder sie anderweitig aus dem ungarischen Hoheitsgebiet zu entfernen, ohne ihren Asylantrag ordnungsgemäß zu prüfen.

MitarbeiterInnen von UNHCR in Ungarn haben keinen Zugang zum Rückführungsabschnitt der Transitzone hat, in dem sich die Familien befanden, beobachteten aber, wie sie die Grenze überquerten. Sie alarmierten Kollegen in Serbien, die wiederum die serbischen Behörden über die Ankunft der afghanischen Familien informierten.

Die serbischen Behörden haben den Familien eine Unterkunft in einem Aufnahmezentrum zur Verfügung gestellt. UNHCR und seine Partner haben Zugang zu ihnen und bieten Beratung an. Die Familien haben UNHCR mitgeteilt, dass die ungarischen Behörden den erwachsenen Familienmitgliedern fünf Tage lang nichts zu essen gegeben haben. Das stützt frühere Berichte, nach denen abgelehnte Asylbewerber in der Transitzone ohne Nahrung auskommen müssen. UNHCR fordert die ungarische Regierung nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass alle Asylbewerber, die sich in ihrer Obhut befinden, mit Lebensmitteln versorgt werden – im Einklang mit den Menschenrechten und den gesetzlichen Verpflichtungen der Regierung.

Eine dritte afghanische Familie, eine Mutter mit vier Kindern, bleibt in der Transitzone, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine einstweilige Verfügung erlassen hat, die ihre Abschiebung verhindert.

UNHCR ist in Sorge über das Schicksal von Mitgliedern dieser Familie, die zu den etwa insgesamt 40 Personen gehören, die im Rückführungsabschnitt der Transitzone festgehalten werden. Sie laufen Gefahr, entweder in ihr Herkunftsland zurückgeführt oder zur Wiedereinreise nach Serbien gezwungen zu werden.

Angesichts dieser Situation hat der UNHCR der Europäischen Grenz- und Küstenschutzagentur Frontex empfohlen, Ungarn nicht bei der Vollstreckung von Rückführungsentscheidungen zu unterstützen, die nicht mit dem internationalen und EU-Recht vereinbar sind.