„Der Familiennachzug muss flexibler werden“

Ungenutzte Kontingentplätze für Angehörige von subsidiär Geschützten sollten übertragbar sein, Verfahrenshürden müssen abgebaut werden.

Numeir aus Syrien schließt seine Mutter in die Arme, von der er drei Jahre getrennt war. © UNHCR / Chris Melzer

UNHCR begrüßt, dass die Kontingente für den Nachzug zu subsidiär geschützten Personen nach einem schleppenden Start nun ausgeschöpft werden. Die ungenutzten 2.400 Plätze aus 2018 sollten aber in diesem Jahr vergeben und ein Übertrag auf die folgenden Monate generell ermöglicht werden.

„Es ist erfreulich, dass es voran geht. Tausende Väter, Mütter und Kinder bleiben aber weiter voneinander getrennt. Die anfänglichen Verzögerungen bei den Verfahren dürfen nicht weiter zu Lasten der Betroffenen gehen“, sagte UNHCR-Repräsentant Dominik Bartsch. „Übertragbare Kontingentplätze wären eine pragmatische Lösung für die Verwaltung und fair gegenüber den Familien. Der Familiennachzug muss aber allgemein flexibler werden“, sagte der deutsche UNHCR-Vertreter weiter.

Im Sommer 2018 wurde der Familiennachzug für subsidiär Geschützte gesetzlich neu geregelt und auf Grundlage eines monatlichen Kontingents von 1.000 Visa wieder möglich. Angesichts der vielen betroffenen Familien führt die Begrenzung auf 1.000 Personen pro Monat aber zwangsläufig dazu, dass Familien sehr lange Wartezeiten hinnehmen müssen, bevor sie ihre Angehörigen wiedersehen können.

Zudem profitierten von der Neuregelung des Familiennachzugs für die Gruppe der subsidiär Geschützten im Jahr 2018 sogar noch weniger Menschen als geplant. Zwar ist ein monatlicher Anstieg der erteilten Visa sowie die Ausschöpfung der Quote in den letzten zwei Monaten feststellbar, dennoch wurden 2018 von 5.000 möglichen Visa nur gut 2.600 erteilt.

Außerdem sind sowohl Flüchtlinge als auch subsidiär Geschützte in Deutschland weiterhin mit zahlreichen rechtlichen und praktischen Hindernissen konfrontiert, wenn sie ihre Angehörigen über die Familienzusammenführung nachholen möchten.

Im vergangenen Kalenderjahr konnten über den Familiennachzug insgesamt zwar mehr als 32.000 Angehörige von Schutzberechtigten zu ihren Verwandten nach Deutschland ziehen, was Deutschland EU-weit zum Spitzenreiter macht. Doch oftmals führen starre Regelungen, bürokratische Hürden und hohe Anforderungen – zum Beispiel an zu beschaffende Nachweise – für viele Betroffene weiter zu langen Wartezeiten.

„Notwendige Regelungen dürfen nicht in Bürokratie ausarten, die verhindert, dass Eltern bei ihren Kindern sind“, sagte Dominik Bartsch und ergänzt, „es braucht für das ganze Verfahren pragmatische und flexible Lösungen, die den oft prekären Lebensumständen der Menschen Rechnung tragen.“ So befinden sich viele Angehörige selbst auf der Flucht, sodass bestimmte Nachweise oder Dokumente unmöglich zu beschaffen sind.

Grundsätzlich rät UNHCR, das Vorgehen beim Familiennachzug zu Schutzberechtigten aufgrund der Besonderheiten der Fluchtsituation flexibel zu gestalten. Das gilt sowohl für die Gruppe der subsidiär Geschützten als auch für anerkannte Flüchtlinge, die einen rechtlichen Anspruch haben, ihre engen Familienmitglieder nachzuholen.

Weitere Informationen zu Empfehlungen und Rechtspositionen von UNHCR finden Sie hier und in diesem Dokument.