Der Begriff “Resettlement” bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge in einem Drittstaat, der ihnen vollen Flüchtlingsschutz gewährt.
Mit Hilfe von Resettlement können Flüchtlinge auf sicherem und legalem Weg in ein Land kommen.
Leider gibt es viel zu wenige Resettlement-Plätze. Der Bedarf ist um ein Vielfaches höher als die zur Verfügung stehenden Plätze.
Es gibt auch kein Recht auf Resettlement. Jedes Land kann selbst entscheiden, ob und wie viele Resettlement-Flüchtlinge aufgenommen werden. 2016 und 2017 hat Österreich insgesamt 400 Flüchtlinge über ein Resettlement-Programm aufgenommen (das Programm wurde auch Humanitäres Aufnahmeprogramm genannt). Aktuell führt Österreich kein Resettlement-Programm durch.
Die Auswahl für ein Resettlement-Programm erfolgt nach fixen Kriterien. UNHCR wählt nach diesen Kriterien jene Flüchtlinge aus, die am schutzbedürftigsten sind. Diese Flüchtlinge werden dann für das Resettlement-Programm vorgeschlagen. Die österreichischen Behörden treffen die Entscheidung, ob jemand in ein Resettlement-Programm aufgenommen wird oder nicht.
Das UNHCR-Büro in Österreich ist nicht für die Auswahl von Resettlement-Flüchtlingen zuständig.
Für Flüchtlinge in Österreich ist Resettlement in ein anderes Land (wie z.B. nach Kanada oder in die US) grundsätzlich nicht möglich.