Wenn Sie anerkannter Flüchtling sind

Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin sowie Ihre Kinder können nach Österreich kommen . Ihre Kinder müssen unter 18 Jahre alt und unverheiratet sein. Flüchtlinge unter 18 Jahren können ihre Eltern und Geschwister unter 18 Jahren nach Österreich nachholen.

Es gibt ein eigenes Verfahren für die Familienzusammenführung. Ihre Familie muss einen Antrag bei der österreichischen Botschaft im Ausland stellen. Es ist wichtig, dass dieser Antrag binnen drei Monaten, nachdem Sie Ihren Flüchtlingsstatus erhalten haben, gestellt wird. Das Antragsformular finden Sie hier. Für kostenlose Unterstützung bei der Antragstellung kontaktieren Sie bitte das Österreichische Rote Kreuz.