Bis heute ist die GFK das wichtigste internationale Dokument für den Flüchtlingsschutz. Die Konvention legt fest, wer ein Flüchtling ist und welche Rechte sie oder er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte. Aber sie definiert auch die Pflichten, die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss und schliesst bestimmte Gruppen – wie z.B. Kriegsverbrecher – vom Flüchtlingsstatus aus.
Protokoll von 1967
Die Genfer Flüchtlingskonvention war zunächst darauf beschränkt, hauptsächlich europäische Flüchtlinge direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zu schützen. Um den geänderten Bedingungen von Flüchtlingen weltweit gerecht zu werden, wurde der Wirkungsbereich der Konvention mit dem Protokoll von 1967 sowohl zeitlich als auch geografisch erweitert. Insgesamt 148 Staaten sind bisher der Genfer Flüchtlingskonvention und/oder dem Protokoll von 1967 beigetreten.
In Staaten, die weder die Konvention, noch das Protokoll unterzeichnet haben, erhalten Flüchtlinge häufig keinen adäquaten Aufenthaltsstatus und werden nur vorübergehend geduldet. In vielen Fällen haben sie keinen Zugang zu wichtigen, in der Genfer Flüchtlingskonvention verbürgten Rechten, wie beispielsweise der Zugang zu medizinischer Versorgung, Bildung und Sozialleistungen.
Die Genfer Flüchtlingskonvention ist unverzichtbar
Mit dem Wandel der globalen Migrationsbewegungen und zunehmenden Flüchtlingszahlen wird die Relevanz der Konvention oft in Frage gestellt. UNHCR ist aber davon überzeugt, dass die Konvention nach wie vor die beste Basis für den Flüchtlingsschutz darstellt, nicht zuletzt aufgrund der hohen Akzeptanz durch die vielen Unterzeichnerstaaten. Bisher hat die Konvention zum Schutz von vielen Millionen Menschen in den verschiedensten Situationen beigetragen. Solange Menschen verfolgt werden, kann auf die Genfer Flüchtlingskonvention nicht verzichtet werden.
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