Flucht- und Migrationsbewegungen haben ein beispielloses Ausmass angenommen. Zunehmend sind Flüchtlinge und MigrantInnen auf ihren Wegen mit lebensgefährlichen Risiken konfrontiert und Nachbar- und Transitländer sind bis auf das Äusserste beansprucht.

Vor diesem Hintergrund verabschiedete die UN-Vollversammlung am 19. September 2016 ein Paket von Verpflichtungen zur Verbesserung des Schutzes von Flüchtlingen und MigrantInnen.

Diese Verpflichtungen werden als New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten bezeichnet. Die Erklärung beinhaltet zwei Anhänge, die bis 2018 den Weg für die Verabschiedung zweier globaler Vereinbarungen ebnen sollen:

  • Ein globaler Pakt für Flüchtlinge, basierend auf dem umfassenden Plan für Flüchtlingshilfemassnahmen (Anhang I), ausgearbeitet und eingeleitet von UNHCR.
  • Ein globaler Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration, dessen Elemente in Anhang II festgelegt sind.

In der New Yorker Erklärung …

  • erklären die Mitgliedstaaten Solidarität gegenüber Menschen, die gezwungen sind zu fliehen.
  • bestätigen sie ihre Verpflichtung, die Menschenrechte der Flüchtlinge und MigrantInnen in vollem Umfang zu respektieren.
  • sagen sie Unterstützung für Länder zu, die von grossen Flüchtlingsbewegungen betroffen sind.
  • verpflichten sich die Mitgliedstaaten, auf die Verabschiedung eines globalen Pakts für Flüchtlinge und einen globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration im Jahr 2018 hinzuarbeiten.

Was bedeutet das für den Flüchtlingsschutz?

Die Staaten versichern mit der Erklärung, dass der Schutz von Flüchtlingen und die Unterstützung von Aufnahmeländern eine gemeinsame internationale Verantwortung sind und nicht von den von Fluchtbewegungen betroffenen Staaten allein geschultert werden können. Das ist ein entscheidender Schritt.

Die New Yorker Erklärung bedeutet auch einen Wandel von einer rein humanitären Antwort auf Flüchtlingsbewegungen – oft stark unterfinanziert – hin zu einem breiteren, systematischeren und nachhaltigeren Ansatz, um Flüchtlingen und ihren Aufnahmegemeinden zu helfen. Dieser Massnahmenkatalog wird als umfassender Rahmenplan für Flüchtlingshilfemaßnahmen (CRRF) bezeichnet. Das bedeutet an mehreren Fronten gleichzeitig aktiv zu werden: auf akute humanitäre Bedürfnisse einzugehen und Akteure der Entwicklungshilfe früher ins Spiel zu bringen, um Flüchtlinge und denen, die sie aufnehmen, zur Seite zu stehen und über die Nothilfephase hinaus Lösungen zu finden.

Gipfel der Staats- und Regierungschefs zur globalen Flüchtlingskrise

Am 20. September 2016 kamen zudem 47 Staats- und Regierungschefs, inklusive 17 Regierungschefs von Aufnahmeländern, zu einem Gipfel zur globalen Flüchtlingskrise in New York zusammen und verpflichteten sich zu konkreten Massnahmen für eine bessere internationale Verantwortungsteilung.

Die Verpflichtungen umfassen:

  • Konkrete Finanzierungszusagen für betroffene Staaten erhöhen.
  • Zugang zu dauerhaften Lösungen (Resettlement) in Drittstaaten ausweiten.
  • Asyl- und Flüchtlingspolitik zugunsten schutzbedürftiger Menschen stärken, u.a. erleichterter Zugang zu Bildung und Arbeit.