Das erste Resettlement-Programm der Schweiz für vom Syrien-Konflikt betroffene Flüchtlinge startete 2013 und umfasste die Aufnahme von 500 Flüchtlingen innerhalb von drei Jahren. Es folgte ein weiteres Programm für 1 000 Flüchtlinge. Derzeit läuft das dritte Resettlement-Programm, über das in den Jahren 2016/2017 insgesamt 2 000 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Libanon, Syrien und Jordanien aufgenommen werden sollen.

Flüchtlinge, die sich in anderen Ländern als dem Libanon, Syrien oder Jordanien aufhalten, können im Rahmen dieses Aufnahmeprogramms nicht berücksichtigt werden. Jene Flüchtlinge, die für das Aufnahmeprogramm infrage kommen, werden von UNHCR vor Ort direkt kontaktiert. Flüchtlinge können sich für das Aufnahmeprogramm nicht bewerben. Für die endgültige Entscheidung, welche Flüchtlinge in der Schweiz aufgenommen werden, sind die Schweizer Behörden zuständig, wobei UNHCR keinen Einfluss darauf hat.

Um für ein Resettlement infrage zu kommen, muss die Person von UNHCR als Flüchtling anerkannt sein. Zudem muss feststehen, dass die Person weder in ihr Heimatland zurückkehren, noch dauerhaft im Erstzufluchtsland verbleiben kann.

Da die Zahl der bereitgestellten Resettlement-Plätze weit unter der Anzahl bedürftiger Flüchtlinge liegt, muss UNHCR bestimmten Menschen Vorrang einräumen und kann in der Regel nur besonders schutzbedürftige Flüchtlinge für das Programm vorschlagen. Besonders schutzbedürftige Flüchtlinge sind unter anderem gefährdete Frauen und Mädchen, Überlebende von Gewalt und Folter, gefährdete ältere Flüchtlinge, Personen, denen Gefahr für Leib und Leben droht oder gefährdete Kinder und Jugendliche. Religiöse oder ethnische Zugehörigkeit ist daher kein spezifisches Auswahlkriterium. Personen mit Familienangehörigen in der Schweiz kommen für das Aufnahmeprogramm nur in Frage, wenn sie auch die anderen Voraussetzungen für das Programm erfüllen (besonderer Schutzbedarf, Registrierung als Flüchtling, Aufenthalt in Libanon, Syrien, Jordanien).

Personen, die schwere Verbrechen begangen haben oder eine Gefahr für andere darstellen, werden von UNHCR nicht für Resettlement vorgeschlagen.

Wichtige Informationen

Es ist nicht möglich, sich für das Aufnahmeprogramm zu bewerben. Aufgrund der beschränkten Plätze, wird es, selbst wenn alle oben genannten Kriterien erfüllt sind, für viele Flüchtlinge nicht möglich sein, am Aufnahmeprogramm teilzunehmen. Für die Aufnahme der Flüchtlinge zieht UNHCR Informationen aus der Flüchtlingsregistrierung heran. Die in Frage kommenden Personen werden direkt von UNHCR vor Ort kontaktiert. Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme der Flüchtlinge in die Schweiz liegt jedoch bei den Schweizer Behörden.

UNHCR und Partnerorganisationen werden in Zusammenhang mit dem Aufnahmeprogramm niemals die Zahlung von Geld oder die Erbringung anderer Gegenleistungen verlangen. Sollte Ihnen bekannt werden, dass im Rahmen der Auswahl und Aufnahme von Flüchtlingen Geldzahlungen oder sonstige Gegenleistungen gefordert werden, bitten wir um Benachrichtigung.