Schutzgedanken bei Asylthemen wieder in den Vordergrund rücken!

Bargeldabnahme und Auslesen von Handydaten sowie lange Wartefrist für Staatsbürgerschaft besonders problematische Bestimmungen des aktuellen Gesetzesentwurfs.

Eine syrische Familie wartet in Nickelsdorf auf ein Taxi © UNHCR/Florian Rainer

Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR ruft in seiner heute veröffentlichten Analyse zur geplanten Fremdenrechtsänderung die Bundesregierung dazu auf, bei Asylthemen wieder den Schutzgedanken in den Vordergrund zu rücken.

„Viele der geplanten Änderungen scheinen davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Asylsuchenden zu Unrecht einen Asylantrag stellt oder das österreichische Sozialsystem ausnützen will. Aus Sicht von UNHCR ist das sehr bedenklich“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

UNHCR warnt davor, im öffentlichen Diskurs Missbrauch und Neiddebatten in den Mittelpunkt zu stellen, gleichzeitig könnten sich die Regelungen auch negativ auf die Integration von Flüchtlingen auswirken. Österreich habe bereits jetzt ein solides Asylsystem mit vielen Vorkehrungen, um jene, die keinen Schutz benötigen, rasch zu identifizieren.

Im aktuellen Gesetzesentwurf sieht UNHCR unter anderem die vorgeschlagene Bargeldabnahme bei Asylsuchenden problematisch. Geplant ist, Asylsuchenden, die mehr als 120 Euro besitzen, bei ihrer Ankunft in Österreich pro Person bis zu 840 Euro abzunehmen.

„Bereits jetzt sieht die aktuelle Gesetzeslage vor, dass nur mittellose Asylsuchende Unterstützung bekommen. Wenn Asylsuchende Geld haben, müssen sie natürlich für ihre eigene Versorgung aufkommen“, so Pinter. „Aus unserer Sicht macht es aber einen großen Unterschied, jemandem Geld automatisch wegzunehmen, anstatt ihn für Miete oder Versorgung einfach selbst zahlen zu lassen.“ Gerade für Menschen, die bereits im Krieg fast alles verloren haben und der Willkür von Schleppern ausgeliefert waren, sollten derartige Zwangsmaßnahmen vermieden werden.

Mit Sorge sieht UNHCR auch die geplante weitreichende Ermächtigung der Behörden beim Auslesen von Handydaten. Aus Sicht von UNHCR sollte das Auslesen von Handydaten keinesfalls ein Automatismus sein. Daten sollten nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen unter voller Berücksichtigung des Datenschutzes und unter Wahrung der Privatsphäre ausgelesen werden.

Eine Regelung, die UNHCR weiters als bedenklich erachtet, ist der geplante erschwerte Zugang zur Staatsbürgerschaft für Flüchtlinge. Obwohl Österreich bereits jetzt eines der strengsten Staatsbürgerschaftsgesetze der EU hat, soll künftig die Wartefrist für Flüchtlinge von sechs auf zehn Jahre angehoben werden. Die Perspektive auf eine rasche Einbürgerung fördert hingegen einen erfolgreichen Integrationsprozess und ist für die Stärkung des gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalts wünschenswert.

UNHCR ruft die Bundesregierung daher dringend dazu auf, die vorliegende Gesetzesänderung nochmals zu überdenken und alle Entscheidungen prioritär mit Blick auf den Schutzgedanken des Asylrechts zu treffen.

Die gesamte rechtliche Analyse finden Sie hier.