Die Rückkehr der Rohingya nach Myanmar muss internationalen Standards genügen
Myanmar und Bangladesch haben sich über die Rückkehr von Rohingya nach Myanmar geeinigt. Die Bedingungen für eine sichere Rückkehr der Flüchtlinge sind derzeit jedoch nicht gegeben, warnt UNHCR
GENF, Schweiz – UNHCR nimmt zur Kenntnis, dass die Regierungen von Myanmar und Bangladesch sich über die Rückkehr der Rohingya Flüchtlinge nach Myanmar geeinigt haben. Seit dem 25. August 2017 sind etwa 622.000 Menschen aus Myanmars nördlichem Staat Rakhine geflohen. Auslöser war eine Welle der Gewalt, untermauert von der Verweigerung einer Staatsangehörigkeit für die Rohingya und jahrzehntelanger Diskriminierung.
Die derzeitige Lage im Staat Rakhine erlaubt keine sichere und langfristige Rückkehr. Es kommen immer noch neue Flüchtlinge in Bangladesch an. Viele von ihnen wurden Opfer von Gewalt und Vergewaltigungen und haben schweren psychologischen Schaden genommen. Einige haben miterlebt, wie Familienmitglieder und Freunde starben. Den meisten bleibt wenig oder nichts in der Heimat, ihre Häuser und Dörfer sind zerstört. Die tiefen Gräben zwischen den Gesellschaften sind weiterhin unüberwunden. Für humanitäre Hilfslieferungen ist der nördliche Rakhine Staat weiterhin kaum erreichbar.
Es ist äußerst wichtig, dass die Menschen nicht überstürzt, vorschnell und ohne ihre nach gründlicher Aufklärung gegebene Zustimmung nach Myanmar zurückkehren, beziehungsweise ohne dass erste Schritte auf dem Weg zu einer langfristigen Lösung vor Ort sichtbar sind. Den Menschen muss die Option zur Rückkehr gegeben werden; Ihre Bewegungsfreiheit darf nicht bestimmte Gegenden beschränkt sein. Ebenso wichtig – wie von der Rakhine Advisory Commission (Beraterkommission für den Staat Rakhine) vorgeschlagen – ist der Fortschritt bei der Lösung der zugrundeliegenden Fluchtursachen, einschließlich des Problems der Staatenlosigkeit.
UNHCR erwartet mit Interesse die Einzelheiten des Abkommens zwischen Myanmar und Bangladesch. UNHCR bietet weiterhin beiden Ländern seine Hilfe an, um die Situation der Rohingya Flüchtlinge in Bangladesch im Einklang mit internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsstandards zu lösen.