Es gibt verschiedene Dokumente, die Ihren Aufenthaltsstatus bescheinigen und Ihnen im Laufe Ihrer Einreise und Ihres Aufenthalts begegnen können. Es ist wichtig, dass Sie diese Dokumente auseinanderhalten, da mit Ihnen unterschiedliche Rechte und Pflichten verknüpft sind.
Visum
Grundsätzlich benötigt jede Person, die nach Deutschland einreisen möchte, ein Visum. Dieses Visum wird für einen bestimmten Zweck erteilt, zum Beispiel zur Arbeit, zum Familiennachzug oder aus humanitären Gründen. Wenn Sie mit einem besonderen Aufnahmeprogramm einreisen – etwa einem Resettlement-Programm oder einem humanitären Aufnahmeprogramm – erteilt Ihnen die deutsche Auslandsvertretung zu diesem Zweck ein Visum, mit dem Sie legal nach Deutschland einreisen können. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde stellt Ihnen dann eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer Ihres Aufenthalts aus. Sie können kein Visum erhalten, um in Deutschland Asyl zu beantragen. Einen Asylantrag können Sie nur persönlich in Deutschland stellen.
Ankunftsnachweis
Wenn Sie ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier um Asyl nachsuchen, erhalten Sie nach Ihrer Ankunft in der für Sie zuständigen Aufnahmeeinrichtung einen Ankunftsnachweis. Dieser Ankunftsnachweis enthält Ihre persönliche Daten und ein Foto. Mit dem Ankunftsnachweis können Sie gegenüber staatlichen Stellen nachweisen, dass Sie sich bis zur formalen Stellung Ihres Asylantrags beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Der Ankunftsnachweis ist nur gültig bis Sie Ihren Asylantrag beim Bundesamt gestellt haben.
Aufenthaltsgestattung
Sobald Sie beim Bundesamt einen Asylantrag gestellt haben, erhalten Sie eine Aufenthaltsgestattung. Der Ankunftsnachweis erlischt zu diesem Zeitpunkt. Die Aufenthaltsgestattung belegt, dass Sie sich für die gesamte Dauer Ihres Asylverfahrens in Deutschland aufhalten dürfen.
Aufenthaltserlaubnis
Wenn Ihr Asylantrag Erfolg hatte, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Das gilt für alle Fälle in denen das Bundesamt eine positive Entscheidung trifft – also bei einer Anerkennung als Asylberechtigter, Flüchtling, subsidiär Schutzberechtigter oder wenn das Bundesamt ein nationales Abschiebungsverbot feststellt. Eine Aufenthaltserlaubnis wird nur befristet erteilt. Bei Asylberechtigten und Flüchtlingen gilt sie für drei Jahre, bei subsidiär Schutzberechtigten und Personen mit einem Abschiebungsverbot für ein Jahr. Eine Aufenthaltserlaubnis kann verlängert werden.
Niederlassungserlaubnis
Mit einer Niederlassungserlaubnis können Sie unbefristet in Deutschland bleiben. Die Erteilung ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig – etwa, dass Sie sich bereits eine gewisse Zeit in Deutschland aufgehalten haben müssen, der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und deutschen Sprachkenntnissen.
Duldung
Wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wird, sind Sie grundsätzlich zur Ausreise verpflichtet. Wenn bestimmte Gründe Ihrer Ausreise entgegenstehen, kann die Ausländerbehörde eine Duldung erteilen. Auch mit einer Duldung bleiben Sie zur Ausreise verpflichtet. Sie können jedoch in dieser Zeit nicht abgeschoben werden.