FAQ Humanitäre Aufnahmeprogramme

 

Um Menschen in akuten Krisenzeiten eine sichere und legale Einreise zu ermöglichen, können Staaten humanitäre Aufnahmeprogramme einrichten. Diese Programme werden in der Regel als kurzfristige Reaktion auf dringende Notlagen erarbeitet und sollen eine schnelle Einreise von bestimmten Gruppen ermöglichen. Deutschland hat auf Bundesebene ebenso wie auf Länderebene seit 2013 mehrere Aufnahmeprogramme ins Leben gerufen. Diese sind bereits zu weiten Teilen abgeschlossen.

Welche humanitären Aufnahmeprogramme gibt es, um nach Deutschland einzureisen?

Sowohl der Bund als auch die einzelnen Bundesländer haben humanitäre Aufnahmeprogramme eingerichtet. Damit erklären sie sich bereit, eine gewisse Anzahl von schutzbedürftigen Menschen aufzunehmen.

Seit 2013 konnten rund 20.000 Personen aus Syrien mit Hilfe von drei Bundesaufnahmeprogrammen nach Deutschland einreisen. Die Aufnahmeprogramme des Bundes sind jedoch abgeschlossen. Ein neues Programm ist derzeit nicht vorgesehen.

Mit Ausnahme Bayerns hatten auch alle Bundesländer eigene Aufnahmeprogramme für bestimmte Gruppen, inbesondere für Familienangehörige, die nicht zur Kernfamilie (Ehepartner und ihre minderjährigen Kinder) gehören, etabliert. Die Länderprogramme sind jedoch ebenfalls weitgehend beendet. Die durch den Aufenthalt enstehenden Kosten müssen in weiten Teilen selbst finanziert werden. Zu diesem Zweck mussten Verwandte oder zahlungsbereite Dritte im Vorfeld eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Damit erklären sie sich bereit für sämtliche Lebenshaltungs- und Versicherungskosten der Eingereisten aufzukommen. Die genauen Voraussetzungen für eine Aufnahme sowie Inhalt und Umfang der Verpflichtungserklärung unterscheiden sich je nach Bundesland und sind in den einzelnen Aufnahmeanordnungen nachzulesen.

Aktueller Hinweis: Eine vor dem 06.08.2016 abgegebene Verpflichtungserklärung erlischt drei Jahre nach Einreise des Begünstigten. Eine nach diesem Zeitpunkt abgegeben Erklärung erlischt spätestens fünf Jahre nach Einreise des Familienangehörigen. Eine Verpflichtungserklärung erlischt nicht, wenn ein Familienangehöriger nach der Einreise einen Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erhält.

Wie ist das Verfahren um für ein humanitäres Aufnahmeprogramm berücksichtigt zu werden?

Aktuell sind keine humanitären Aufnahmeprogramme für Deutschland vorgesehen.

An der Durchführung der früheren Bundeaufnahmeprogramme waren UNHCR, lokale NGOs, die Bundesländer, das Bundesinnenministerium, das Bundesaußenministerium sowie deutsche Auslandsvertretungen beteiligt. Das konkrete Aufnahmeverfahren richtete sich nach der jeweiligen Aufnahmeanordnung. Die Aufnahme in ein Landesprogramm konnte von Verwandten, die sich bereits in Deutschland aufhielten, angeregt werden. Diese mussten sich an die zuständige Ausländerbehörde wenden und die erforderlichen Unterlagen zur Prüfung vorlegen.

UNHCR in Deutschland ist nicht an der Auswahl von Personen für ein humanitäres Aufnahmeprogramm beteiligt.

Welche Regelungen gelten für Personen, die im Rahmen eines humanitären Aufnahmeprogrammes nach Deutschland eingereist sind?

Personen, die im Rahmen eines humanitären Aufnahmeprogramms (Bund- und Länderprogramme) eingereist sind, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis. Die Dauer richtet sich nach der jeweiligen Aufnahmeanordnung. Personen, die im Rahmen eines humanitären Aufnahmeprogramms eingereist sind, durchlaufen kein Asylverfahren. Die Flüchtlingseigenschaft wird daher nicht in einem formellen Verfahren festgestellt. Dennoch gelten in weiten Teilen die gleichen Regelungen wie für anerkannte Flüchtlinge. Dies gilt zum Beispiel für den Zugang zu Sprach- und Integrationskursen, dem Arbeitsmarkt, Bildung und zum Gesundheits- und Sozialversicherungssystem.

Ein Unterschied besteht für den Zugang zu Reisedokumenten und dem Familiennachzug. Der Familiennachzug ist nur aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen möglich. Familiäre Bindungen genügen nicht allein für einen Anspruch auf Familiennachzug. Vielmehr müssen im Einzelfall besondere Gründe hinzutreten. Weitere Informationen zum Familiennachzug finden sich hier.