UNHCR in der Schweiz und Liechtenstein

Im Zentrum unserer Arbeit stehen wie überall auf der Welt die Menschen, für die wir zuständig sind: Flüchtlinge, Asylsuchende, Staatenlose. In erster Linie verantwortlich für deren Schutz sind jedoch die Schweizer Institutionen und Behörden. Hierfür gibt es in der Schweiz und in Liechtenstein ein entwickeltes Asylsystem. UNHCR unterstützt beide Länder bei der Umsetzung dieser Aufgaben auf der Basis der internationalen völkerrechtlichen Verpflichtungen. Wichtig ist uns, dass:

  • Schutzbedürftige identifiziert werden und Zugang zu Rechten und die Unterstützung erhalten, die ihnen wieder ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht.
  • Flüchtlinge nicht ihr ganzes Leben Flüchtling bleiben müssen. Dass sie, sofern dies gefahrlos möglich ist, wieder in ihre Heimat zurückkehren können. Oder langfristig in der Schweiz und in Liechtenstein bleiben und die Schweizer bzw. Liechtensteinische Gesellschaft hineinwachsen können.
  • Die Schweiz und Liechtenstein sich solidarisch mit Ländern zeigen, die in viel grösserem Mass Flüchtlinge beherbergen, durch Hilfe vor Ort und ein Resettlement besonders schutzbedürftiger Personen.

Diese Ziele versuchen wir unter anderem durch den Dialog und Austausch mit Behörden, Nichtregierungsorganisationen und anderen interessierten Akteuren zu erreichen sowie durch Rechtsstellungnahmen und Öffentlichkeitsarbeit. Wir besuchen Aufnahmeeinrichtungen und nehmen Möglichkeiten wahr, den Menschen, für die wir zuständig sind, zuzuhören, um Probleme erkennen und aufgreifen zu können.

UNHCR-Vertretung in der Schweiz und Liechtenstein

UNHCR Büro für die Schweiz und Liechtenstein
94 rue de Montbrillant
CH-1202 Genève
Telefon +41 22 739 74 44
Fax +41 22 739 73 79

swige[at]unhcr.org

Postadresse:
Postfach 2500
1211 Genève 2

Wir sind von Montag bis Freitag telefonisch zwischen 09.00 und 12.00 sowie 14.00 und 17.00 zu erreichen.

Für Medienanfragen finden Sie die relevanten Informationen auf unserer Seite Pressekontakt Schweiz und Liechtenstein.

Beratung für Flüchtlinge

Für individuelle Beratung und Betreuung stehen Flüchtlingen und Asylsuchenden in der Schweiz in erster Linie die Beratungsstellen der NGOs und der Kirchenverbände zur Verfügung. Diese Beratungsstellen bieten schweizweit kostenlose Hilfe im Asylverfahren sowie bei sozial- oder aufenthaltsrechtlichen Fragen, bei Integrationsfragen, bei Familienzusammenführung oder auch bei Fragen zu Auswanderung und freiwilliger Rückkehr. Diese Stellen arbeiten eng mit UNHCR zusammen, wenn grundsätzliche, den Flüchtlingsschutz betreffende Rechtsfragen zu klären sind.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe stellt eine Liste der Rechtsberatungsstellen für Asylsuchende zur Verfügung.

Aus Kapazitätsgründen können wir für Flüchtlinge und Asylsuchende in der Schweiz grundsätzlich leider keine individuelle Betreuung oder Beratung anbieten.

Auf Anfrage von Behörden, Gerichten, Anwälten oder Asylsuchenden beziehungsweise Flüchtlingen, nehmen wir aber im Rahmen unserer Möglichkeiten Stellung zu individuellen Fällen, wenn diese grundsätzliche Fragen zur Einhaltung internationaler flüchtlingsrechtlicher Standards aufwerfen.

UNHCR does not provide individual counselling in its offices in Switzerland. Personal advice and legal representation to asylum seekers and refugees in Switzerland is provided through specialized advice centres. Contact addresses can, for example, be obtained on the Website of the Swiss Refugee Council.