Sorge über Einschränkung bei Mindestsicherung in OÖ
Aus Sicht von UNHCR würde mit einer derartigen Kürzung eine erfolgreiche Integration der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten erschwert.
Das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR zeigt sich anlässlich eines Expertenhearings in Oberösterreich besorgt über die angedachte Einschränkung der Mindestsicherung für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte.
„Mit der geplanten Kürzung würde man sehenden Auges in Kauf nehmen, dass Menschen, die bereits Schlimmes durchgemacht haben, zu einer marginalisierten Gruppe gemacht werden“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich. Besorgnis erregend ist für UNHCR vor allem, dass ein menschenwürdiges Leben mit den angedachten 320 Euro in Österreich kaum möglich sein wird. Die Armutsgrenze in Österreich liegt momentan bereits bei über 1.000 Euro pro Einzelperson.
Zudem würde aus Sicht von UNHCR mit einer derartigen Kürzung eine erfolgreiche Integration der Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten behindert. Anstatt sie in ihrer Integration aktiv zu unterstützen und für ein Leben auf eigenen Beinen fit zu machen, würde zuallererst das soziale Auffangnetz gekappt. „Hier wird das Pferd von hinten aufgezäumt: Wer nicht weiß, wo er übernachten soll, wird kaum in der Lage sein, sich um seine berufliche Zukunft zu kümmern“, befürchtet Pinter.
Erfahrungsgemäß können mit einem Betrag von 320 Euro, der momentan selbständig wohnenden Einzelpersonen im Asylverfahren als sogenannte Grundversorgung ausbezahlt wird, die allermeisten Betroffenen nur mit Unterstützung von Privatpersonen oder NGOs leben. Daher sind die meisten Asylsuchenden auch in organisierten Quartieren untergebracht. In diesem Fall werden die Unterstützungsleistungen an die QuartiergeberInnen ausgezahlt und sind bedeutend höher als 320 Euro.
UNHCR weist weiters darauf hin, dass der Anspruch auf Sozialleistungen auch in der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Statusrichtlinie geregelt ist. Die UN-Flüchtlingsorganisation appelliert daher an den oberösterreichischen Landtag, die geplante Neuregelung zu überdenken und nur im Einklang mit internationalem sowie EU-Recht umzusetzen.