Unterbringung von Asylsuchenden in Bundesasylzentren: UNHCR empfiehlt: Die Gelegenheit zur Reform nutzen
Bis 2019 wird das schweizerische Asylverfahren neu gestaltet. Ein wichtiger Bestandteil der Reform sind die neuen regionalen Empfangszentren des Bundes. UNHCR hofft mit den heute veröffentlichten Empfehlungen zur Unterbringung von Asylsuchenden in diesen Zentren zum Reformprozess besonders in drei Bereichen beizutragen: bei einigen allgemeinen Unterbringungsbedingungen, der Berücksichtigung von besonderen Bedürfnissen und der Frage der Qualitätssicherung.
Im internationalen Vergleich zeichnen sich die schweizerischen Bundeszentren durch gut funktionierende Abläufe und solide Unterbringungsstandards aus. Dennoch kann der gegenwärtige Reformprozess genutzt werden, um in verschiedenen Bereichen Verbesserungen anzustreben. Für UNHCR, dem Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen, ist an erster Stelle die Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse einiger Personengruppen zu nennen, wie zum Beispiel die von asylsuchenden Kindern. In den nun herausgebrachten Empfehlungen bezieht sich das UNHCR Büro für die Schweiz auch auf einige Aspekte der allgemeinen Unterbringungsstandards sowie die Einführung und effektive Umsetzung von Qualitätsstandards für das neue System. UNHCR möchte mit diesen Empfehlungen einen Beitrag zur Reform leisten und lädt die schweizerischen Behörden ein diese Chance zu nutzen, um die Qualität des schweizerischen Unterbringungssystems generell weiter zu stärken.
„Die Reform des derzeitigen Unterbringungssystems stellt eine ideale Gelegenheit dar, um mit einfachen und kostengünstigen Mitteln Anpassungen vorzunehmen, die Rechtsstellung und Wohlbefinden der Betroffenen enorm verbessern können. Insbesondere Personen mit besonderen Bedürfnissen könnten hiervon stark profitieren“ kommentiert Anja Klug, Leiterin des UNHCR Büros für die Schweiz und Liechtenstein.
Grundleistungen: Einschränkungen vermindern und Privatsphäre vermehrt berücksichtigen
UNHCR empfiehlt zunächst, die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden auf das Notwendigste zu minimieren. Dies kann zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass die Bundesasylzentren an gut erschlossenen Orten liegen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Ausserdem könnten die Ausgangszeiten liberaler gestaltet werden und der Austausch zwischen Zivilgesellschaft und Asylsuchenden weiter erleichtert und gefördert werden. Die Privatsphäre der Asylsuchenden könnte durch einfache und kostengünstige Massnahmen besser geschützt werden. Dies wäre beispielsweise bei der Einrichtung und Belegung der Zimmer und der sanitären Anlagen möglich, sowie durch die Zurverfügungstellung von Rückzugsorten, insbesondere für Frauen, (unbegleitete) Kinder und Familien.
Weitere Erleichterungen können wesentlich zum Wohlbefinden von Asylsuchenden beitragen, wie der Zugang zum Internet und die Möglichkeit ihre Mobiltelefone zu nutzen, um in Kontakt mit ihren Familienmitgliedern bleiben zu können. Regelmässige Sprachkurse und Beschäftigungsmöglichkeiten können zusätzlich helfen, den Alltag von Asylsuchenden zu strukturieren und zu bereichern.
Spezifische Bedürfnisse besser berücksichtigen
Es kommen die unterschiedlichsten Flüchtlinge und Asylsuchende in die Schweiz. Einige haben besondere Bedürfnisse, wie zum Beispiel unbegleitete asylsuchende Kinder, ältere und/oder kranke Menschen, Schwangere, Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung sowie Personen mit psychischen oder physischen Erkrankungen oder Traumatisierungen. Diese bedürfen einer angemessenen Berücksichtigung und Begleitung. Ein wesentlicher erster Schritt in dieser Hinsicht ist die frühzeitige systematische, also die proaktive Identifizierung dieser spezifischen Bedürfnisse.
Ein spezieller Schwerpunkt der Arbeit von UNHCR in diesem Bereich liegt auf unbegleiteten asylsuchenden Kindern (in der Schweiz auch Unbegleitete Minderjährige Asylsuchenden oder UMAs genannt). Es ist wichtig, dass diese altersgerecht untergebracht werden und angemessen geschützt sind. Dies ist am besten in speziellen Strukturen möglich. Zu empfehlen ist weiterhin, dass in den Bundesasylzentren für die Betreuung von Minderjährigen qualifiziertes Personal anwesend ist, eine nach Geschlechtern getrennte Unterbringung von UMAs und dass für sie rund um die Uhr eine Bezugsperson verfügbar ist.
Eine Reihe weiterer Empfehlungen beziehen sich auf die Stärkung des bestehenden Qualitätsmanagementsystems. Dafür empfiehlt sich, sowohl externe als auch interne, transparente und regelmässige Kontrollen in allen Bundesasylzentren durchzuführen. Auch die Qualifikationen des Personals sollten regelmässig kontrolliert werden und auf Mängel sollte entsprechend reagiert werden.
Diese Empfehlungen wurden im Rahmen der guten Zusammenarbeit zwischen den für den Asylbereich zuständigen schweizerischen Behörden und dem UNHCR Büro für die Schweiz entwickelt. Grundlage sind die einschlägigen flüchtlingsvölkerrechtlichen und menschenrechtlichen Normen sowie europäischen und schweizerischen Standards und best practices. In die Empfehlungen eingeflossen sind auch Gespräche mit Expertinnen und Experten und die Ergebnisse von Besuchen von UNHCR in verschiedenen Unterbringungseinrichtungen.
Weiterführende Informationen
UNHCR-Empfehlungen zur Unterbringung von Asylsuchenden in Bundesasylzentren
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