UNHCR fordert Erfüllung des Beschlusses zur Umverteilung von Flüchtlingen in der EU
UNHCR plädiert für die Erfüllung und Fortführung des auf zwei Jahre angelegten Programms zur Verteilung von insgesamt 160.000 Asylsuchenden innerhalb der EU
GENF, Schweiz – UNHCR hat die Mitgliedstaaten der EU dazu aufgerufen, entsprechend ihrer Kontingente des EU-Relocation-Mechanismus Asylsuchende umzuverteilen und die Vereinbarung auch nach dem Ablauf der ursprünglich geplanten zwei Jahre umzusetzen.
„Obwohl der Beschluss zur Umverteilung mit bisher 29.144 umgesiedelten Asylsuchenden nur in Teilen die ursprünglich vorgesehenen Ziele erreicht hat, ist er dennoch von großer Bedeutung. Er hat dazu beigetragen, die humanitäre Situation in Griechenland zu verbessern und Italien zu entlasten. Er hat die Lebensumstände vieler Asylsuchender verbessert. Wir hoffen, dass diese wichtige Geste der Solidarität über das Enddatum des 26. September hinaus fortgeführt werden kann“, sagte Pascale Moreau, Direktorin des UNHCR Europa-Büros.
„Bis die Reform der Dublin-Verordnung verwirklicht und ein dauerhafteres System in Kraft getreten ist, ist ein Mechanismus zur Verantwortungsteilung weiter dringend notwendig“, sagte sie. „UNHCR lobt die Anstrengungen, die Kommission und Mitgliedstaaten bereits unternommen haben. Dennoch muss diese Solidarität weiter praktiziert und ausgeweitet werden. EU-Mitgliedstaaten sollten weiterhin Asylsuchende entsprechend des Umverteilungsbeschlusses aufnehmen, und zwar solange es noch den Kriterien entsprechende Personen gibt.“
Unter dem bestehenden Mechanismus sind nur diejenigen Flüchtlinge zur Umverteilung berechtigt, die aus Ländern kommen, die im EU-Durchschnitt eine Anerkennungsrate von 75 Prozent oder mehr haben. UNHCR hatte kürzlich dazu aufgerufen, diese Kriterien zu überprüfen und die Schwelle zu senken. Sollte der Beschluss fortgeführt werden, könnten so mehr Menschen berücksichtigt werden, die wahrscheinlich international schutzbedürftig sind.
Die zügige Umverteilung inklusive Registrierungen und Transfers ist besonders bei unbegleiteten und von ihren Familien getrennten Kindern unverzichtbar, die in Griechenland und Italien teils unter schwierigen Bedingungen leben müssen.
Im September 2015 verständigten sich die Mitgliedstaaten der EU auf einen Zweijahresplan, in dessen Rahmen 160.000 Asylsuchende, hauptsächlich aus Italien und Griechenland, innerhalb der EU verteilt werden sollten. UNHCR wird die Verteilung aus Griechenland und Italien weiterhin unterstützen.
UNHCR plädiert weiterhin für ein stabiles Asylsystem, das Menschen den Zugang zu effizienten Asylverfahren auf sicherem Hoheitsgebiet gewährleistet und das außerdem in der Lage ist, die Verantwortung für Asylsuchende innerhalb der Mitgliedstaaten der EU angemessen zu verteilen, auch unter außergewöhnlichen Umständen.