Humanitäres Visum und Relocation in der Schweiz

Im März 2015 beschloss der Bundesrat, die Einreise syrischer Familienangehöriger zu erleichtern. Diese humanitäre Aufnahmeaktion richtet sich nur an Angehörige der Kernfamilie (Ehegatten und minderjährige Kinder) syrischer Staatsangehöriger mit vorläufiger Aufnahme in der Schweiz.

Ausserdem können ausländische Staatsangehörige, auf der Grundlage der allgemeinen Regelung zum humanitären Visum, auf einer schweizerischen Auslandsvertretung einen Antrag auf ein humanitäres Visum stellen, welches zur Einreise in die Schweiz ermächtigt. Dieses Visum wird aber nur in Ausnahmefällen erteilt, in denen eine überdurchschnittliche individuelle Gefährdung vorliegt. Nach gegenwärtiger Praxis wird dieses erteilt, „wenn im Einzelfall offensichtlich davon auszugehen ist, dass der Antragsteller unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet ist. Bei Personen, die sich bereits in einem Drittstaat befinden, ist in der Regel davon auszugehen, dass keine Gefährdung mehr besteht.“ (Quelle: Weisung SEM)

Relocation

Im September 2015 hat der Bundesrat beschlossen, im Rahmen des ersten europäischen Umverteilungsprogrammes (Relocation) 1500 Asylsuchende aus Italien oder Griechenland aufzunehmen.