UNHCR zu Fremdenrechtsnovelle: Einschnitte bei Grundversorgung überdenken

Der aktuelle Entwurf sieht den automatischen Verlust der Grundversorgung für bestimmte Asylsuchende vor, selbst wenn diese noch in einem laufenden Asylverfahren sind.

WIEN, Österreich – Nach dem heutigen Beschluss der Fremdenrechtsnovelle durch den Ministerrat appelliert das UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR an die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, vor allem jene Regelungen nochmals zu überdenken, die Einschnitte bei der Grundversorgung für Asylsuchende mit sich bringen.

Der aktuelle Entwurf sieht den automatischen Verlust der Grundversorgung für bestimmte Asylsuchende vor, selbst wenn diese noch in einem laufenden Asylverfahren sind. Nach einem beschleunigten erstinstanzlichen Asylverfahren könnte daher die Grundversorgung enden, obwohl das Gericht den Fall noch nicht abschließend geprüft hat.

„Egal ob Familien mit Kindern oder Kranke – sie alle könnten bei Wegfall der Grundversorgung von einem Tag auf den anderen ohne jedwede Versorgung auf der Straße stehen. Aus Sicht von UNHCR wäre diese Regelung höchst bedenklich“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Die vorgeschlagene Regelung fand sich bereits 2015 in einem Gesetzesentwurf, der aber damals aus gutem Grund nicht in der vorliegenden Form beschlossen wurde.

Erfreut ist UNHCR über die Rücknahme einer geplanten Regelung im Bereich der Familienzusammenführung. Die ursprünglich geplanten Zusatzkosten für Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte bei DNA-Tests sind in der aktuellen Vorlage nicht mehr enthalten. Im Falle eines positiven Testergebnisses werden Schutzberechtigten wie bereits bisher die Kosten rückerstattet.