Staatenlose Frauen, Männer und Kinder können kein Land offiziell als ihre Heimat bezeichnen. Dieser Umstand bewirkt, dass sich Staatenlose häufig in einem rechtlichen Schwebezustand befinden, denn sie werden durch nationale Gesetze nicht ausreichend geschützt. Im schlechtesten Fall haben Staatenlose nicht einmal Zugang zu Bildung oder zum Arbeitsmarkt. Sie dürfen nicht frei reisen und sind von der politischen Teilnahme, aber auch von grundlegenden Sozialleistungen eines Staates ausgeschlossen.
Mandat und Kampagne von UNHCR
Da sich die Probleme von Flüchtlingen und Staatenlosen oft überschneiden und eine speziell für Staatenlose eingerichtete Organisation nicht existierte, hat die UN-Generalversammlung UNHCR im Jahr 2003 ein spezielles Mandat für Staatenlose übertragen. UNHCR leistet seitdem rechtliche Hilfe und arbeitet mit Regierungen an der Vermeidung und Beendigung von Staatenlosigkeit. Die UN-Generalversammlung hat UNHCR im Speziellen auch damit beauftragt, den Beitritt der Staaten zu den beiden Staatenlosigkeits-Übereinkommen aktiv zu fördern und die Umsetzung der Konventionen zu überwachen. Kurz vor dem 50. Jahrestag der Konvention zur Verminderung von Staatenlosigkeit hat UNHCR eine Kampagne gegen Staatenlosigkeit gestartet. Ziel ist es, das Problem von Staatenlosigkeit sichtbar zu machen, daran zu arbeiten, dass mehr Staaten den Konventionen beitreten und langfristig Millionen Staatenlosen eine Perspektive als vollwertige StaatsbürgerInnen zu geben.
Die Ursachen von Staatenlosigkeit
Dass ein Mensch staatenlos ist kann viele Ursachen haben. So kann bereits ein neugeborenes Kind staatenlos sein, da nicht alle Länder Kinder bei der Geburt automatisch registrieren. Kinder staatenloser Eltern beginnen ihr Leben ebenfalls als Staatenlose. Zusätzlich gibt es verschiedene Gründe, weshalb man eine vorhandene Staatsbürgerschaft verlieren kann: Staatsauflösungen, Gebietsabtretungen, “Treueverletzungen” gegenüber dem Staat, manchmal sogar Heirat bzw. Scheidung oder auch die willkürliche Entziehung der Staatsbürgerschaft.
Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurden eine Reihe völkerrechtlicher Instrumente entwickelt, um das Problem der Staatenlosigkeit einzudämmen und die Situation der Betroffenen zu verbessern. Das „Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954″ und das „Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961″ zählen zu den wichtigsten Dokumenten. Österreich hat das Übereinkommen von 1961 im Jahr 1972 ratifiziert und jenes von 1954 im Jahr 2008. Die weltweite Zahl der staatenlosen Personen ist sehr hoch – grobe Schätzungen gehen von 10 Millionen Menschen aus. Mangels eines Feststellungsverfahrens gibt es aber keine exakte Statistik.
Staatenlosigkeit in Österreich
In Österreich betrifft Staatenlosigkeit nach Schätzungen einige Tausend Menschen, aber genaue Zahlen liegen nicht vor. UNHCR Österreich hat im Jahr 2017 eine Studie zu Staatenlosen in Österreich vorgelegt, um mehr Bewusstsein für die Probleme von Staatenlosen zu schaffen. Damit sollen rechtliche Lücken beim Schutz von Staatenlosen geschlossen werden und Staatenlosigkein in Österreich vorgebeugt werden.
Handbuch über den Schutz staatenloser Personen
Gemäss dem Übereinkommen von 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen, Genf 2014 (deutsche Version 2016).
Staatenlosigkeit innerhalb von 10 Jahren beenden
Good Practices Paper: Verfahren zur Feststellung der Staatenlosigkeit einführen, um Staatenlose zu schützen, 2016.
Weitere Dokumente zu Staatenlosigkeit auf Refworld
Hier finden Sie thematisch geordnete Dokumente zu Staatenlosigkeit weltweit (auf Englisch).